Angegebene Lieferfristen in Online-Shops sind bindend

Wirtschaft und Gewerbe
16.12.2009840 Mal gelesen
Stehen im Internet unterschiedliche Angebote zur Verfügung, so entscheiden sich Kunden nicht selten für jenes, das nicht nur verfügbar ist, sondern auch die kürzeste Lieferfrist verspricht.
 
Aus diesem Grund geben Unternehmen in ihrem Online-Shop nicht selten an, die Produkte vorrätig zu haben, sofort liefern zu können und eine kurze Lieferfrist zu haben.
 
Da diese Umstände für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind und somit durch sie ein Vorteil gegenüber der Konkurrenz generiert werden kann, müssen die Angaben auch der Realität entsprechen.
 
So entschied auch das LG Hamburg am 12.05.2009 (Az.: 312 O 74/09), dass es wettbewerbswidrig sei, wenn Werbung für ein Produkt mit einer fest angegebenen Lieferzeit veröffentlicht wird und die Lieferfristen nicht eingehalten werden.
 
Umfasst sind dabei nicht die Fälle kurzfristiger Lieferengpässe, da diese im Wirtschaftsleben bekanntermaßen vorkommen können.
Im vorliegenden Fall wurde eine Lampe jedoch auch nach mehrfacher Aufforderung und mehreren Monaten nicht geliefert, was zu der Entscheidung der Hamburger Richter führte.
 
 
Fazit:
Mit der Verfügbarkeit von Produkten und bestimmten Lieferzeiträumen sollte nur geworben werden, wenn diese auch eingehalten werden können.
Bei Unsicherheiten sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.
 
 
© RA Axel Mittelstaedt 2009 - LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com