Für Unternehmen ist es wichtig, auf potentielle Kunden zuzugehen und diesen ihre Produkte vorzustellen.
Dazu bieten sich unterschiedliche Wege an, wobei einer der einfachsten wohl der Versand von Werbe-Emails sein wird.
Doch sind Werbe-Emails häufig von den Verbrauchern nicht nur unerwünscht, haben sie nicht zugestimmt, Werbe-Emails zu erhalten, sind sie sogar rechtswidrig.
Dies entschieden am 10.07.2009 auch die Richter am LG Lübeck (Az.: 14 T 62/09).
Sie verhandelten einen Fall, in dem ein Unternehmen einem Verbraucher auch nach mehrfacher Aufforderung, dies zu unterlassen, weiterhin Werbe-Emails zugesandt hatte.
Dies sei ein unerwünschtes Verhalten, das in das Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers eingreife und das dieser nicht hinzunehmen habe.
Daran ändere es auch nichts - wie die Vorinstanz angeführt hatte -, dass es für den Verbraucher nur einen geringen Aufwand darstelle, seinen SPAM-Filter entsprechend einzustellen.
Denn die Verbraucher vor dem Empfang unerwünschter Werbe-Emails zu schützen, sei nicht deren Aufgabe, sondern die der Versender dieser Emails.
Fazit:
Unternehmen sollten Werbe-Emails grundsätzlich nur nach Zustimmung der Empfänger versenden, diese jedoch zumindest spätestens aus ihrem Verteiler löschen, wenn sie darum bitten.
Bei Problemen rund um die Zulässigkeit von Werbe-Emails sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um Rechtsverstöße schon vorzeitig zu vermeiden.
© RA Axel Mittelstaedt 2009 - LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com