Vorsicht beim unaufgeforderten Versenden von Werbe-Emails!

Wirtschaft und Gewerbe
07.10.2009 834 Mal gelesen
Für Unternehmen ist es wichtig, auf potentielle Kunden zuzugehen und diesen ihre Produkte vorzustellen.
 
Dazu bieten sich unterschiedliche Wege an, wobei einer der einfachsten wohl der Versand von Werbe-Emails sein wird.
 
Doch sind Werbe-Emails häufig von den Verbrauchern nicht nur unerwünscht, haben sie nicht zugestimmt, Werbe-Emails zu erhalten, sind sie sogar rechtswidrig.
 
Dies entschieden am 10.07.2009 auch die Richter am LG Lübeck (Az.: 14 T 62/09).
Sie verhandelten einen Fall, in dem ein Unternehmen einem Verbraucher auch nach mehrfacher Aufforderung, dies zu unterlassen, weiterhin Werbe-Emails zugesandt hatte.
 
Dies sei ein unerwünschtes Verhalten, das in das Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers eingreife und das dieser nicht hinzunehmen habe.
 
Daran ändere es auch nichts - wie die Vorinstanz angeführt hatte -, dass es für den Verbraucher nur einen geringen Aufwand darstelle, seinen SPAM-Filter entsprechend einzustellen.
Denn die Verbraucher vor dem Empfang unerwünschter Werbe-Emails zu schützen, sei nicht deren Aufgabe, sondern die der Versender dieser Emails.
 
 
Fazit:
Unternehmen sollten Werbe-Emails grundsätzlich nur nach Zustimmung der Empfänger versenden, diese jedoch zumindest spätestens aus ihrem Verteiler löschen, wenn sie darum bitten.
Bei Problemen rund um die Zulässigkeit von Werbe-Emails sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um Rechtsverstöße schon vorzeitig zu vermeiden.
 
 
© RA Axel Mittelstaedt 2009 - LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com