Registerrecht: Versicherung des Geschäftsführers oder Liquidators über gesetzliche Bestellungshindernisse, § 8 Abs. 3 GmbHG
Beschluss des OLG München vom 20.04.2009 (AZ.: 31 Wx 34/09):
"Sind in der Versicherung eines Geschäftsführers oder Liquidators die gesetzlichen Bestellungshindernisse im Einzelnen vollständig aufgeführt und verneint, ist es nicht erforderlich, zusätzlich noch jedes Hindernis einzeln zu verneinen."
Begründung:
Werden in der Versicherung zunächst die einzelnen Bestellungshindernisse alle einzeln aufgeführt und versichert der Geschäftsführer im Anschluss daran, dass keine Umstände vorliegen, die der Bestellung entgegenstehen, so gibt diese Erklärung keinen Anlass zu Zweifeln und Irrtümern, da die Versicherung als solche nicht losgelöst von den eingangs als Bestandteil der Erklärung im Einzelnen aufgelisteten Bestellungshindernissen gesehen werden kann.
Fazit:
Klare und konsequente Entscheidung des OLG, die so weiter Klarheit in diesem Zusammenhang schafft.