Das Landgericht Bochum verurteilte die Citibank zur Zahlung von rund 17.000 Euro an ihren Kunden, weil sie ihm beim Abschluss von Kreditverträgen Restschuldversicherungen vermittelt hatte und nicht sagte, dass sie dafür vom Versicherer Provisionen erhalten hat (Landgericht Bochum, Aktenzeichen: I-1 O 36/07; nicht rechtskräftig).
Eine Restschuldversicherung übernimmt die Restschuld oder die noch ausstehenden Kreditraten, wenn der Bankkunde stirbt oder arbeitslos wird.
Der Kunde hatte bei der Citibank mehrere Kredite mit einem Gesamtvolumen von rund 220.000 Euro aufgenommen. Durch die Vermittlung der Citibank schloss der Kunde zu jedem Kredit eine Restschuldversicherung bei der CiV Versicherung AG ab. Dafür fielen rund 30.000 Euro an, die der Bankkunde auch per Kredit bezahlte.
Das Landgericht Bochum ging davon aus, dass der Bankkunde seine Kredite ohne die teuren Restschuldversicherungen abgeschlossen hätte, wenn die Bank ihm ordnungsgemäß informiert hätte, wie sie an den Versicherungen verdient. Die Citibank ist in Berufung gegangen.