Madoff-Pleite:Anleger können möglicherweise ihren Berater oder Vermögensverwalter in Anspruch nehmen

Wirtschaft und Gewerbe
12.01.2009952 Mal gelesen

 Vor einigen Wochen wurde die Großpleite des US-amerikanischen Vermögensverwalters Bernard Madoff bekannt. Madoff soll die ungeheure Summe von 50 Milliarden Dollar verspielt haben.

Von einem der größten Finanzbetrugsfälle aller Zeiten sind auch sehr viele deutsche Privatanleger betroffen, nach neuen Presseberichten handelt es sich um mehrere 10.000 Anleger. Besonders hart können die Verluste den treffen, der direkt in Madoff-Produkte investiert hat. Hier ist zum einen der in Irland aufgelegte Fonds "Thema US Equity Fund" zu nennen, wie zum anderen der in Luxembourg zugelassenen Fonds "Herald Lux Absolute Return". Als Depotbank fungiert eine luxemburger Tochtergesellschaft der HSBC, eine der größten Bank- und Finanzgruppe der Welt. Der Fonds verlangte seinerzeit eine Mindestanlage von € 50.000 €. Manche Fondsvermittler hatten deshalb - zum Teil ohne Wissen der Kunden - die Beträge von Kleinanlegern gebündelt und in den Fonds investiert.
 
Welche Möglichkeiten zeichnen sich für Anleger ab?
 
Ansprüche kommen gegen verschiedene Beteiligte in Betracht, etwa gegen Madoff selbst, andere Fondsverantwortliche oder gegen die Depotbanken, die nach der Intention des Investmentgesetzes die angelegten Gelder als Sondervermögen - getrennt von dem Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft - zu verwahren haben. Fraglich ist allerdings, ob solche Ansprüche zeitnah und vor allem in welcher Höhe sie durchsetzbar sind, insbesondere im Hinblick darauf, dass von den 50 Milliarden nach Presseberichten lediglich 200 - 300 Mio. Dollar übrig blieben sind.
 
Gegenwärtig am aussichtsreichsten erscheint es u.E., eventuell bestehende Ansprüche gegen Berater oder Vermögensverwalter geltend zu machen. Berater haften etwa, wenn der von ihnen empfohlene Madoff-Fonds einer höheren Risikoklasse angehört, als die vom Anleger gewünschte. Im Unterschied zu den von Madoff eingesammelten Geldern dürfte bei Beratern und Vermögensverwaltern - noch - Vermögen vorhanden sein, um den Anspruch zu befriedigen, und der Zugriff darauf möglich sein. Anleger sollten aber keine Zeit verlieren, denn bei der großen Zahl der Geschädigten und der Höhe der im Raum stehenden Schadenssummen empfiehlt es sich in jedem Fall, frühzeitig aktiv zu werden ("Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.").
 
Ob Ansprüche gegen Berater und/oder Vermögensverwalter bestehen, hängt von einer Einzelfallprüfung ab, die wir gerne für Sie übernehmen.
 
 
 
Klaus Hünlein, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht