Warnung! Capital Advisor Fund II GbR - CAF Gesellschafterversammlung für Januar '09 angekündigt! Anleger sollten wg. weitreichender geplanter Änderungen d. Gesellschaftsvertrages unbedingt teilnehmen!

Wirtschaft und Gewerbe
23.12.20081206 Mal gelesen

Die Capital Advisor Fund II GbR - kurz CAF - hat eine ordentliche Gesellschafterversammlung am 28.01.2009, 10 Uhr, im Theresiensaal der Gaststätte "Der Pschorr" in München, Viktualienmarkt 15, angekündigt.

Anlegern der CAF ist dringend anzuraten, selbst an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und insbesondere nicht den von der CAF vorgeschlagenen Rechtsanwalt hiermit zu beauftragen, da weitreichende Änderungen der Regelungen im Gesellschaftsvertrag geplant sind. Alle Zeichen deuten darauf hin, daß zukünftig die Anleger auch für Verluste der Gesellschaft haften sollen, und zwar auch über ihre Einlagebeträge hinaus! Von einer Zustimmung hierzu kann nur abgeraten werden!

Abrechnungsgrundsätze sollen zu Lasten der Anleger verändert werden. In der Einladung zur Gesellschafterversammlung wird außerdem vorgegaukelt, daß die CAF den Großteil der Prozesse der letzten Monaten gewonnen hat, dabei sind viele dieser Prozesse noch gar nicht abgeschlossen, und zwischenzeitlich wurde die CAF bzw. die Parallelgesellschaft MAF (Multi Advisor Fund) von einigen Gerichten zur Zahlung der eingezahlten Beträge an die Anleger verurteilt!

Die Fondsgesellschaft und damit die Anleger sollen nun - so soll es beschlossen werden - die durch die Gerichtsprozesse entstandenen Kosten übernehmen, wovon unbedingt abzuraten ist! Tatsache ist, daß die meisten dieser Verträge widerrufbar sind, weil die Widerrufsbelehrungen schlichtweg nicht den Gesetzesanforderungen entsprechen!

Außerdem soll beschlossen werden, daß Beteiligungsverträge der Kategorien Multi B und Multi C in eine neue Kategorie Multi D überführt werden, und sich dann auch noch die Vertragslaufzeit verlängern soll. Auch hiervon ist dringend abzuraten!

 Außerdem wehren sich angeblich "Funktionsträger", die ihre Gebühren noch nicht erhalten hätten. Zur Sicherung derselben und zur Abwendung von Klagen der Funktionsträger sollen Ansprüche, die der CAF gegen Anleger zustehen, sicherungshalber an die Funktionsträger abgetreten werden. Dieser Vorschlag ist völlig undurchsichtig, zumal nicht klar ist, wer diese Funktionsträger sein sollen!
 
Betroffene Anleger können sich gerne an uns als spezialisierte Kanzlei wenden!