Weiterhin keine Begrenzung des Designschutzes für Kfz-Teile – jedenfalls vorläufig

Wirtschaft und Gewerbe
17.12.20081328 Mal gelesen

Die Automobilindustrie erhält derzeit nicht nur direkte staatliche Hilfe - etwa durch abgezweigte Bürgschaften für finanzschwache Banken -, auch indirekt setzt sich die Politik für die Interessen der Autobauer ein:

Grundsätzlich kann die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder Produktteils durch das Geschmacksmusterrecht geschützt werden, wenn das Muster neu ist und über Eigenart verfügt. Europaweit ist seit langer Zeit umstritten, ob und wie weit das Design von Auto-Ersatzteilen geschützt werden soll.

Während die EU-Kommission und das Europaparlament den Markt für Kfz-Ersatzteile in der EU öffnen wollen, indem der Musterschutz für Ersatzteile begrenzt wird, stehen einige Länder - u. a. Deutschland - dieser Tendenz feindlich gegenüber. Eine einheitliche Regelung auf europäischer Ebene besteht auch 10 Jahre nach der EU Design-Richtlinie, die grundsätzlich eine Liberalisierung des Handels mit Ersatzteilen anstrebt, nicht.
So dürfen in Deutschland für die Reparatur eines Kfz. auch künftig unter Designschutz-Aspekten ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.
 
Ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Design-Richtlinie, der zwischen den Interessen der Autohersteller, der unabhängigen Ersatzteilhersteller und Verbraucher vermitteln sollte, wurde 2007 vom Europäischen Parlament angenommen:
 
Danach soll Designschutz nur für sogenannte "must match"-Ersatzteile nicht gelten. Das sind solche Teile, die hinsichtlich Form und Funktionstüchtigkeit des Autos nur durch übereinstimmende Teile ersetzt werden können, etwa Kotflügel, Scheinwerfer oder Außenspiegel. Außerdem soll eine Kennzeichnungspflicht für die Ersatzteile Dritter bestehen, damit der Verbraucher in der Lage ist, zwischen Originalteilen und Dritterzeugnissen zu wählen.
Seit Anfang 2008 liegt dieser Richtlinienentwurf dem Ministerrat zur Beratung vor, mit einem Ergebnis ist offenbar nicht in absehbarer Zeit zu rechnen.
 
Gegenüber dem Anliegen der EU-Kommission, den Ersatzteilmarkt für Dritte zu öffnen und somit eine größere Preisvielfalt für den Verbraucher zu schaffen, scheint für viele Mitgliedstaaten das Interesse der Automobilhersteller schwerer zu wiegen, ihr Quasi-Monopol für Ersatzteile zu halten.
 

©  RA Axel Mittelstaedt 2008, Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com