HCI MS Vogerunner im vorläufigen Insolvenzverfahren

Wirtschaft und Gewerbe
26.02.2016172 Mal gelesen
HCI MS Vogerunner im vorläufigen Insolvenzverfahren

Anleger des Schiffsfonds HCI MS Vogerunner müssen finanzielle Verluste befürchten. Das Amtsgericht Hamburg hat am 5. Februar 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 67c In 47/16).

 

Für die Anleger ist die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI MS Vogerunner unbefriedigend verlaufen. Schon 2012 waren die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds so groß, dass ein Sanierungskonzept zur Rettung beschlossen werden musste. Der Erfolg war allerdings nur vorläufig. Nun ist der Fonds zahlungsunfähig und die rund 22 Millionen Euro, die die Anleger seit 2008 investiert haben, stehen im Feuer. Den Anlegern kann der Totalverlust ihrer Einlage drohen.

 

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Anleger, die sich an geschlossenen Fonds wie Schiffsfonds beteiligen, stehen in aller Regel auch im unternehmerischen Risiko, das für sie im Totalverlust der Einlage enden kann. Allerdings wurden sie in den Beratungsgesprächen häufig nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen oder nur unzureichend aufgeklärt. Stattdessen wurden Schiffsfonds mit Attributen wie renditestarke und sichere Kapitalanlage beworben. Die hohe Zahl an Schiffsfonds-Insolvenzen belegt jedoch, dass Beteiligungen an Schiffsfonds keineswegs sichere, sondern hoch spekulative Geldanlagen sind. Daher hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.

 

Für die Vermittlung der Fondsanteile haben Banken häufig Rückvergütungen erhalten. Diese sog. Kick-Back-Zahlungen müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen gelegt werden, damit sich der Anleger ein Bild vom Provisionsinteresse der Banken machen kann, das möglicherweise nicht den Wünschen des Anlegers entspricht. Wurden Kick-Backs oder Risiken in der Anlageberatung verschwiegen, bestehen gute Chancen auf die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.