Vertrauen gerechtfertigt? - Banken ernsthaft um Schadensbegrenzung bei Lehman-Geschädigten bemüht?

Wirtschaft und Gewerbe
21.10.2008 782 Mal gelesen

Tausende Kunden verschiedener Banken in Deutschland sind durch den Zusammenbruch der Lehman Brothers betroffen. Sie haben teilweise einen Großteil ihres gesamten Vermögens auf Anraten ihrer Bankberater in Zertifikate der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers investiert. Dieses Geld droht endgültig verloren zu sein.

Der Imageschaden für die Banken, die diese Zertifikate in den vergangenen Monaten und Jahren vertrieben haben ist riesengroß. Vertrauen ist in vielen Fällen verlorengegangen. Jetzt droht den Banken neben diesem Imageschaden ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden, sollten die Geschädigten - von weit über 10.000 Betroffenen ist die Rede - sich zur Geltendmachung ihrer in vielen Fällen berechtigten Ansprüche wegen Falschberatung entscheiden.Vielleicht sind auch aus diesem Grunde die betroffene Banken nun um Schadensbegrenzung bemüht und bieten ihren betroffenen Kunden an, ihnen bei der Geltendmachung ihrer Forderungen in den Insolvenzverfahren zu helfen. So versendet zum Beispiel die Frankfurter Sparkasse Schreiben an ihre Kunden und bietet Unterstützung im Insolvenzverfahren der Emissionsgesellschaft der Lehman Brothers in den Niederlanden an.Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Vielzahl von Bankkunden bei dem Kauf von Lehman-Zertifikaten von ihren Bankberatern über die Risiken - insbesondere das sog. Emittentenrisiko und damit das Risiko des Totalverlusts - dieser Anlageform nicht ausreichend aufgeklärt worden sind. Oft wussten Kunden überhaupt nicht, dass sie solche Zertifikate in ihren Depots haben, geschweige denn, dass es sich hierbei um Zertifikate der Lehman Brothers und nicht der beratenden Bank selbst handelt. Vielfach wurden Kunden unzureichend über geflossene Abschluss- und Vertriebsfolgeprovisionen aufgeklärt.Wurden Anleger bei dem Kauf der Zertifikate unzureichend beraten, so haben sie - wenn diese Falschberatung nachweisen können - Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufes. Sie erhalten in diesem Falle das investierte Geld zurück.Nicht selten haben Kunden im Frühjahr diesen Jahres versucht durch ihren Bankberater die gefährlichen Zertifikate aus ihrem Depot zu entfernen, als sie erstmals durch die Medien über Probleme bei den Lehman Brothers erfahren haben. Ihnen wurde jedoch häufig zum Halten der Zertifikate geraten. Auch dies dürfte in vielen Fällen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank rechtfertigen können.Die dreijährige Verjährungsfrist der Ansprüche betroffener Bankkunden beginnt mit Erwerb der Zertifikate bzw. mit der maßgeblichen Pflichtverletzung zu laufen.Möglicherweise wird die Klärung insolvenzrechtlicher Ansprüche mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Überlässt man als Betroffener auch jetzt wieder die Regelung dieser Angelegenheit seiner Bank, so droht unter Umständen die Geltendmachung und Durchsetzung Erfolg versprechender Schadensersatzansprüche in den Hintergrund zu treten und zu verjähren. Betroffene Bankkunden wären in diesem Falle erneut geschädigt.Daher ist betroffenen Bankkunden in jedem Falle anzuraten, schnellstmöglich Rat eines auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen und mögliche Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank prüfen zu lassen.