Das Handelsblatt zitiert einen Regierungssprecher mit der Meinung, dass die bestehende Managerhaftung ausreichend geregelt ist. Einen Grund zur Verschärfung der Haftung bestehe mangels akuten Handlungsbedarfs nicht. Verwiesen wird darauf, dass die bestehenden Regelungen jedoch unzureichend angewandt würden. Die Bundesregierung attestiert den Aufsichtsräten und Aktionären eine mangelnde Bereitschaft, gegen die Vorstände vorzugehen. Die Aufsichtsräte und Aktionäre seien gefordert, Pflichtverletzung der Manager zu sanktionieren und gerichtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Nach dem Handelsblatt behauptet Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, dass Deutschland die "schärfste Managerhaftung der Welt" habe.
Die Ansicht des Bundeswirtschaftsministers kann bei einem Rechtsvergleich, insbesondere, wenn man die strengen Haftungsregeln für börsengelistete Unternehmen in den USA berücksichtigt, nicht bestätigt werden. Im anglo-amerikanischen Kapitalmarktrecht findet man gegenüber dem deutschen Gesellschafts- und Wertpapierhandelsrecht eindeutig strengere Haftungsregeln für das Management. Von einem Haftungssystem für falsche Informationen im Kapitalmarkt oder den Haftungsanforderungen, die der Sarbanes-Oxley Act in den USA vorsieht, ist Deutschland weit entfernt.
Weiteres zur Verschärfung der Managerhaftung
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