Endet ein Arbeitsverhältnis mit Abschluss eines Geschäftsführervertrages?

Wirtschaft und Gewerbe
28.08.2008905 Mal gelesen

Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis auch ohne besondere Vereinbarung endet, wenn der Arbeitnehmer mit einem Arbeitgeber einen Geschäftsführervertrag schließt. Mit Abschluss des Geschäftsführervertrages wird, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, das Arbeitsverhältnis konkludent aufgehoben mit der Folge, dass der Geschäftsführer nach Beendigung des Geschäftsführervertrages, etwa durch Kündigung oder Zeitablauf, keinen Kündigungsschutz genießt. Will der Arbeitnehmer nach Beendigung des Geschäftsführervertrages wieder als Arbeitnehmer für die GmbH tätig werden, muss schriftlich "klar und eindeutig etwas anderes vertraglich vereinbart" werden (BAG 6 AZR 875/06 vom 19.07.2007).