Gewerberegistrat, Freiberufregistrat, GES Registrat GmbH, Berlin und GWE GmbH, Düsseldorf.

Wirtschaft und Gewerbe
09.02.20151145 Mal gelesen
Neuerdings versendet eine GES Registrat GmbH, Gewerberegistrat, Berlin behördlich aussende Schreiben zur „Erfassung gewerblicher Einträge“. Diese sind weitgehend inhaltsgleich mit denen der Gewerbeauskunft-Zentrale, GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, GWE GmbH, Düsseldorf.

Die GmbH firmiert unter dem Namen GES Registrat GmbH, Gewerberegistrat, Gerichtstr. 65, 13347 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Patrick Zilm. Sie versendet behördlich aussehende Schreiben mit bereits bestehenden und öffentlich zugänglichen voreingetragenen Daten der Adressaten.

Diese Angaben enthalten Daten, die bislang in öffentlichen Telefonverzeichnissen u.a. eingetragen sind. Obgleich es sich um Werbung handelt, ist diese nicht als bunter Flyer aufgemacht, sondern wirkt wie ein amtliches Schreiben.

Wer wegen eines versehentlich unterschriebenen Formulars eine Rechnung bekommen hat, hat verschiedene Möglichkeiten zu reagieren:

Auf jeden Fall sollte nicht gezahlt, sondern unverzüglich die Anfechtung erklärt werden. Ihre Begründung muß zum Ausdruck bringen, daß Sie am Vertrag nicht mehr festhalten wollen. Es ist hilfsweise der Widerruf zu erklären. Hilfsweise vorsorglich ist auf jeden Fall noch die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszusprechen.

Die AGB dieser Firma sind abweichend von der GWE GmbH allerdings noch nicht einmal auf dem "Bestätigungsschreiben" rückseitig abgedruckt, sondern es erfolgt ein Verweis auf die Homepage der Firma.

Ein durchschnittlich aufmerksamer Leser assoziiert den Begriff Gewerberegistrat mit dem Gewerberegister. "Gewerbe" ist bereits im Namen der Firma fett gedruckt. Der Eindruck wird verstärkt durch die Gestaltung des Textes als Formular, dessen voreingetragene Angaben zu prüfen und zu ergänzen sind. Demgegenüber ist der eigentliche Werbetext in kleiner Schriftgröße gehalten und inhaltlich so gefasst, das nur bei aufmerksamem Lesen überhaupt auffallen kann, daß ein Angebot über den Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages (Eintrag in ein Branchenverzeichnis) vorliegt.

Selbstständige und Gewerbetreibende sind häufig in zeitlicher Bedrängnis. Sie sind geneigt, den Inhalt von Postsendungen eingeteilt nach "Reklame" und Geschäftspost mit einem Blick zu sichten. Wegen des Eindrucks eines amtlichen Schreibens besteht eine nicht unerhebliche Gefahr, daß die Unterschrift geleistet wird, ohne sich ausführlich mit dem gesamten Text oder gar noch zusätzlich den allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut gemacht zu haben.

Das verwendete Anschreiben der GES Registrat GmbH ist weitgehend inhaltsgleich mit dem der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Hauptstr. 34, 40597 Düsseldorf. Dieser wurde die Verwendung eines ähnlichen gestalteten Formulars durch das LG Düsseldorf (AZ 38 O 138/10) untersagt. Dieses Urteil wurde vom OLG Düsseldorf bestätigt - AZ: I-20 U 100/11. Das Urteil des OLG Düsseldorf (AZ: I-20 U 100/11) gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf ist rechtskräftig. Die Feststellungen dieser Gerichte sind daher direkt auf die GES Registrat GmbH und deren Geschäftsmodell übertragbar.

Sofern Sie ein solches "Formular" der GES Registrat GmbH, Gerichtsstr. 65, 13347 Berlin, erhalten haben, wenden Sie sich an meine Kanzlei.

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.

Mail:kanzlei@anwalthesterberg.de