Im Rahmen einer von Rechtsanwalt Sochurek am Montag, den 10. November 2014, geführten mündlichen Verhandlung vor der für "Infinus-Angelegenheiten" zuständigen 9. Zivilkammer des Landgerichts Dresden (Az. 9 O 1293/14) bestätigte sich der insgesamt positive Eindruck für den Gesamtkomplex aus Sicht der Vermittler.
Der vorsitzende Einzelrichter Bahr führte in der mündlichen Verhandlung aus, dass dies der erste von ihm als Einzelrichter geführte Rechtsstreit sei, bei dem ein gebundener Vermittler der INFINUS AG FDI i. L. verklagt werde. Er sagte ferner, dass er der betreffenden Klage des Anlegers gegen den vertraglich gebundenen Vermittler der INFNUS AG FDI i. L. kaum Erfolgsaussichten beimessen würde. Er äußerte sich auch generell zum Gesamtkomplex, dass Schadensersatzansprüche gegen vertraglich gebundene Vermittler regelmäßig nur schwer durchsetzbar sein dürften, da sich Ansprüche in der Regel gegen die nunmehr insolvente Infinus AG FDI i. L. richten würden, weshalb es bei Klagen gegen einzelne gebunden Vermittler regelmäßig an der Passivlegitimation fehlen dürfte. Es war erkennbar, dass er in der mündlichen Verhandlung im Wesentlichen der Argumentation der von Peres und Partner vertretenen Beklagtenseite folgte. Erst vor kurzem hatte das Landgericht Itzehoe die Klage gegen einen Infus-Vertreter voll umfänglich abgewiesen.
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Nikolaus Sochurek
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