Die Capital Advisor Fund II (kurz CAF II) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im Mai 2006 gegründet wurde und zum Zweck hatte, das Kapital der Gesellschafter in Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen sowie Wertpapier- und Hedgefonds anzulegen und damit zu vermehren.
Bereits Ende 2006 sollte der CAF II geschlossen werden, doch die Zeichnungsfrist wurde aufgrund der zu geringen Zahl von Anlegern immer wieder verlängert. Nach dem Emissionsprospekt waren bis Ende 2006 Einlagen in Höhe von mindestens 120 Millionen Euro geplant, doch davon wurden lediglich 11,3 Millionen erreicht.
Ende 2006 war von diesem Geld nur noch ein Teil übrig, der Rest ist hauptsächlich für Vertriebskosten ausgegeben worden.
In den uns bekannten Fällen war die in der Beitrittserklärung enthaltene Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß, so dass die Verträge auch heute noch widerrufen werden können. Die Anleger, die ihre Verträge wirksam widerrufen haben, müssen keine weiteren Einlagen mehr zahlen und erhalten den Verkehrswert ihrer Beteiligung vom Fonds zurück. Dies hat das Landgericht Leipzig bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 21.12.2007 entschieden.
Wir raten allen Anlegern des Capital Advisor Fund II, ihre Verträge anwaltlich überprüfen zu lassen.