Das Landgericht Essen hat die Commerzbank wegen Falschberatung zur Leistung von Schadenersatz verurteilt. Eine Anlegerin wollte ihr Geld in eine sichere Anlage investieren. Die Commerzbank empfahl ihr daraufhin den geschlossenen Immobilienfonds European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG. Die Fondsgesellschaft beteilige sich europaweit an mehreren Immobilienfonds, so die Commerzbank.
Was die Bank verschwieg: Zu diesem Zeitpunkt standen weder die Fonds noch die Immobilien, in die investiert werden sollte, fest. Außerdem klärte die Commerzbank nicht vollständig über ihr eigenes Provisionsinteresse auf. Zwar war der Anlegerin mitgeteilt worden, dass die Commerzbank das Agio von 5% erhalten würde. Tatsächlich jedoch erhielt sie mindestens eine Provision von 9%. Aus diesem Grund stellte das Landgericht Essen fest, dass die Kundin falsch beraten worden war. Das Gericht verurteilte die Commerzbank zur Zahlung von Schadenersatz von über 9.000,00 €.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Dem Urteil ist in jeder Hinsicht zuzustimmen. Nach ständiger Rechtsprechung muss über sogenannte Rückvergütungen aufgeklärt werden. Unterlässt dies die beratende Bank, so haftet sie auf Schadenersatz.
Wenn auch Sie falsch beraten und über Rückvergütungen nicht aufgeklärt wurden, rufen Sie uns unverbindlich an. In einem ersten, für Sie kostenlosen Gespräch lässt sich meist klären, ob auch in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg besteht.
Quelle: Landgericht Essen (LG Essen), Urteil vom 23.Juli 2014 (nicht rechtskräftig)
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 - 44