VG Köln (Az. 1 L 1262/13): Löschung Inkassounternehmens aus Rechtsdienstleistungsregister, das Forderungen i.A.d. Gewerbeauskunft-Zentrale eintrieb

VG Köln (Az. 1 L 1262/13): Löschung Inkassounternehmens aus Rechtsdienstleistungsregister, das Forderungen i.A.d. Gewerbeauskunft-Zentrale eintrieb
25.02.2014571 Mal gelesen
Mit Beschluss vom 10.02.2014 wurde durch das Verwaltungsgericht Köln Az. 1 L 1262/13 ein Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, mit dem die weitere Tätigkeit eines Inkassounternehmens unterbunden werden sollte.

Das Inkassounternehmen hatte zuvor unter anderem für die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf, besser bekannt als "Gewerbeauskunft-Zentrale", Forderungen geltend gemacht. Die Gewerbeauskunft-Zentrale ist ein Auskunftsdienst, der im Internet die Website "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" betreibt. Das geschäftliche Verhalten der  Gewerbeauskunft-Zentrale wird im Internet in diversen Foren als "Abzocke" bezeichnet und war bereits Gegenstand verschiedener Rundfunksendungen und Presseberichte.

Bereits im Juni 2013 hatte das OLG Köln dem Inkassounternehmen eine beschränkende verbindliche Auflage zu seinem Auftreten gegenüber den Kunden der Gewerbeauskunft-Zentrale erteilt (VG Köln 1 K 129/13). Aus Sicht des OLG hat das Inkassounternehmen jedoch seine Geschäftspraktiken nicht in dem gebotenen Umfang geändert, so dass jetzt die Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister gelöscht werden musste. Ohne diese Eintragung ist es nicht möglich, als Inkassounternehmen zu arbeiten.

Das VG Köln hat die Entscheidung des OLG Köln im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt. Das Inkassounternehmen habe immer wieder gegen die beschränkende Auflage verstoßen und auch unqualifizierte Rechtsdienstleistungen erbracht. Diese Verstöße seien von so großem Gewicht, dass der Präsident des OLG Köln berechtigt sei, die Eintragung des Inkassounternehmens in das Rechtsdienstleistungsregister mit sofortiger Wirkung zu entziehen.

 

Ihr

Lars Hämmerling

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