Solen AG - Angebot der Noah LLC, Dubai an die Anleihebesitzer: Vorsicht!

Solen AG - Angebot der Noah LLC, Dubai an die Anleihebesitzer: Vorsicht!
28.04.2013507 Mal gelesen
Eine „Noah Investment fz llc,“ aus Dubai hat Anlegern inzwischen ein Übernahmeangebot für ihre Solen-Anleihen gemacht. Wir können eine Annahme des Angebots nicht empfehlen. Auch die Übertragung von Stimmrechten oder Vollmachten an den Fonds sollte unterbleiben.

Unserer Ansicht nach kann das Übernahmeangebot des Noah-Fonds nur als "dubios" bezeichnet werden, Anleger sollten es nach unserer Einschätzung nicht annehmen. Dieser Fonds tritt immer wieder in vergleichbaren Insolvenzfällen von Anleiheemittenten mit solchen Übernahmeangebote auf und die dahinter stehenden Personen sind uns wohl bekannt. Wenn Anleger ihre Anleihen verkaufen, können sie ihre Ansprüche nicht mehr im Insolvenzverfahren geltend machen, da sie keine Forderungsinhaber mehr sind. Im Insolvenzverfahren dürften jedoch wahrscheinlich mehr als die angebotenen 3,6%, die nach unserer Meinung nur als "mickrig" bezeichnet werden können, an die Anleger zurück fließen. Für jede 100 Euro, die ein Anleger angelegt hat, würde er nämlich nur 3,6 Euro zurückerhalten.

Zwar ist es gegenwärtig zu früh, um sicher zu sagen, wie hoch die Insolvenzquote bei der Solen AG sein wird. Schlimmstenfalls müssen die Anleger mit hohen Einbußen rechnen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte die Insolvenzquote jedoch höher ausfallen als die angebotenen 3,6 %. Wie hoch die Insolvenzquote sein wird, hängt vom Verhältnis der Schulden zu den Vermögenswerten der Solen AG ab. Dies herauszuarbeiten wir die Aufgabe des Insolvenzverwalters sein, sollte das Insolvenzverfahren wie beantragt eröffnet werden.

Die Motivation des Fonds Noah Investment, Anlegern gerade jetzt ein derartiges Übernahmeangebot zu machen, ist klar: Oftmals werden Anlegern nach Firmenpleiten derartige Aufkaufangebote gemacht, wenn die Fonds-Manager damit rechnen, dass sie einen Gewinn machen können, z.B. durch eine höhere Insolvenzquote. Die Noah Investment rechnet wohl offensichtlich selber mit einer deutlich höheren Insolvenzquote und will dann den Gewinn einstreichen. So wurden z.B. auch im Fall von Lehman-Zertifikaten geschädigten Anlegern Aufkaufangebote gemacht, wobei eine Firma den Geschädigten anfangs 2 % des Nennwertes angeboten hat, kurz vor Abschluss des Insolvenzverfahrens haben dann einige US-amerikanische Hedge-Fonds den Geschädigten sogar angeboten, bis zu 17 % des Nennwertes zu zahlen. Ein gutes Geschäft für diese Investment Fonds, die den Anlegern diese Aufkaufangebote gemacht haben, wenn man berücksichtigt, dass die Insolvenzquote bei Lehman Brothers letztendlich zwischen 25 und 30 % betragen dürfte.

Darüber hinaus will der Noah-Fonds, dass Anleihebesitzer ihm Stimmrechte übertragen oder Vollmachten für Abstimmungen in Solen-Gläubigerversammlungen erteilen. Dazu ist klar zu sagen, dass die Anleihebesitzer auf keinen Fall Stimmrechte, Vollmachten oder sonstige Rechte dem Noah-Fonds übertragen sollten. Es ist völlig unklar, wie der Fonds mit den Stimmrechten verfahren möchte, welche Strategie er vorhat und welche konkreten Absichten er verfolgt. Sicher ist nur, dass der Fonds ausschließlich seine finanziellen Eigeninteressen im Blick hat und nicht die anderer Anleihebesitzer. Man kann diese Aufforderung des Fonds an die Anleihebesitzer nur als zwielichtig bezeichnen.

Zu beachten ist außerdem: Die Angebote werden Anlegern von einer Depotbank weiter geleitet. Es handelt sich aber keineswegs um ein offizielles Angebot der Depotbanken. Die Depotbanken sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Aufkaufangebote an die Anleger weiter zu leiten. Das heißt aber nicht, dass die Depotbanken die Annahme dieses Angebots Anlegern empfehlen. Hier ist es leider bei diversen Anlegern schon zu erheblichen Verwechslungen gekommen, die der Ansicht waren, dass die Depotbanken dieses Angebot gut heißen oder sogar hinter diesem Angebot stehen würden. Dies ist gerade nicht der Fall. Hinter dem Angebot stehen nicht die Depotbanken, diese sind nur Überbringer der Nachricht.

Unser Fazit für Solen-Anleihebesitzer: Einen Verkauf an Noah Investment fz LLC, Dubai würden wir nicht empfehlen, genauso wenig würden wir diesen Fonds mit der Ausübung irgendwelcher Rechte, insbesondere von Stimmrechten betrauen.

Die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner sind bereits von einer Vielzahl von Solen-Anleihegläubigern beauftragt, im jetzt anlaufenden Solen-Insolvenzverfahren ihre Rechte zu vertreten und Prospekthaftungsansprüche geltend zu machen: Denn es gibt gute Anhaltspunkte dafür, dass der Anleiheprospekt der Solen AG fehlerhaft gewesen sein könnte. Anleihegläubiger könnten auf diesem Wege einen erheblichen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Wahrscheinlich weit mehr, als wenn sie nur auf das Insolvenzverfahren vertrauen.

Solen-Anleihegläubiger können sich gerne an uns wenden: Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Solen AG vertraut (z.B. SiC Processing GmbH, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG, Centrosolar, Windreich AG, SolarWorld AG). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden. Durch die Interessen- und Kenntnisbündelung in der von uns geführten Interessengemeinschaft "Solen AG" können Anleihegläubiger ihre Rechte zudem viel besser durchsetzen: Für Anleihebesitzer leisten wir zum einen die umfassende Vertretung im Insolvenzverfahren. Zum anderen übernehmen wir auch die außergerichtliche Geltendmachung von Haftungsansprüchen. Grundlage unserer Vergütung ist eine Pauschalvergütungsvereinbarung, sodass alle Kosten von vornherein feststehen und maximal transparent sind.

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