Windreich Anleihen: Anleger können sich Interessengemeinschaft anschließen

Windreich Anleihen: Anleger können sich Interessengemeinschaft anschließen
16.04.2013611 Mal gelesen
Die Windreich GmbH hatte in der jüngsten Zeit nicht nur positive Presse zu verzeichnen. Was können Anleger, die in Windreich Anleihen investierten, unternehmen?

Es gibt Schlagzeilen, die Anleger nicht gerne lesen. Im Fall des Anleihenherausgebers Windreich GmbH mussten sich die Anleger im Lauf der vergangenen Wochen mit verschiedenen, alles andere als erfreulichen Presseberichten auseinandersetzen. Die Windreich GmbH (bis Anfang 2013 Windreich AG) aus dem baden-württembergischen Wolfschlugen brachte die beiden Unternehmensanleihen Windreich-Anleihe 2010 (WKN: A1CRMQ, ISIN: DE000A1CRMQ7) und Windreich-Anleihe 2011 (WKN: A1H3V3, ISIN: DE000A1H3V38) heraus.

 

Was die weitere Entwicklung für die Anleger der Windreich-Anleihen bereithalten wird, ist offen. Doch unabhängig - oder gerade wegen -  der derzeit noch ungewissen weitern Entwicklung im Fall der Windreich-Anleihen kann es für Anleger von Interesse sein, wenn sie sich mit anderen Anlegern zusammenschließen. Eine solche Möglichkeit bietet eine Interessengemeinschaft, in deren Rahmen sich Anleger zusammenschließen können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet eine solche Interessengemeinschaft an. Bei anderen Anleihen, die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt hunderte Anleger verschiedener Anleihen, wurden ebenfalls Interessengemeinschaften gegründet, die regen Zulauf verzeichnen.

 

Weitere Informationen:

Internetseite der Windreich Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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