WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 – mögliche Verjährung

WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 – mögliche Verjährung
10.04.2013662 Mal gelesen
Bei der 4,875%-Hypothekenanleihen der WGF droht ab dem 26. April 2013 Verjährung.

Inhaber der WGF 4,875%-Hypothekenanleihen (WGFH06, ISIN DE000WGFH067) müssen sich beeilen, wenn sie eine Verjährung möglicher Prospekthaftungsansprüche noch rechtzeitig hemmen wollen.

Prospekthaftungsansprüche verjähren gem. § 46 BörsG spätestens in drei Jahren seit der Veröffentlichung des Prospekts. Der Prospekt wurde am 26. April 2010 veröffentlicht. Damit tritt Verjährung mit Ablauf des 26. April 2013 ein. Zwar wurde durch das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG, BGBl. I S. 2481), die Verjährung von Prozesshaftungsansprüchen neu geregelt (zukünftig gilt die Regelverjährung der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, Verjährung tritt dann zum Ablauf des dritten Jahres nach Kenntnisnahme vom Prospektfehler ein). Wegen § 52 Abs. 8 BörsG gilt jedoch für alle diejenigen Anleihen, deren Prospekt vor dem 1. Juni 2012 veröffentlicht wurde, weiterhin die frühere, kürzere und kenntnisunabhängige Frist.

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RA Dr. Franz Wagner

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