Solar-Schuldverschreibung: Schlechte Geldanlage für Rentnerin

Solar-Schuldverschreibung: Schlechte Geldanlage für Rentnerin
05.04.2013414 Mal gelesen
Falsche Beratung kam Seniorin teuer zu stehen - Hoffnung auf Rückzahlung. Dr. Klass kritisiert Finanzberater

Wer Finanzentscheidungen treffen muss, ist auf Beratung und Empfehlungen angewiesen. Leider werden aber immer wieder gerade ältere Personen Opfer schlechter oder gar vorsätzlich falscher Anlageberatung. Ihnen werden teilweise Finanzprodukte vermittelt, die den besonderen Bedürfnissen dieses Personenkreises nicht gerecht werden. Die Palette reicht dabei beispielsweise von Unternehmensbeteiligungen mit langen Laufzeiten über riskante Zertifikate und Genussscheine bis zu undurchsichtigen Lebensversicherungen ausländischer Anbieter.

Vor allem so mancher freier Vermittler, auf dessen Visitenkarte nicht selten "unabhängiger Financial Consultant",  "Fachmann für Vermögensoptimierung" oder "geprüfter Ruhestandsexperte" zu lesen ist, verdient prächtig, wenn er die Kunden dazu überreden kann, ihm die Ersparnisse anzuvertrauen. Denn im Regelfall bezahlen die Anlagefirmen, Versicherungen und Fonds die Vermittler prächtig, wenn sie ihre Produkte verkaufen. Das Problem: Die Abschluss- und Bestandsprovisionen sind in vielen Fällen so hoch, dass das vielleicht doch vorhandene schlechte Gewissen des Anlageberaters verstummt. Insbesondere im Bereich des Grauen Kapitalmarktes ist der Verdiensthebel für den Vermittler gewaltig. Dann aber ist es für den Verbraucher schwer, sich auf die Qualität der Empfehlungen zu verlassen. Das liegt am Interessenkonflikt, der sich aus der provisionsbasierten Vergütung des Finanzvertriebs ergibt:

Der Vermögensberater lebt von seiner Provision und will den Leuten am liebsten teure Produkte andrehen; er redet kaum über die Risiken der Geldanlage und die Gefahren, die eventuell lauern, wenn das angelegte Geld im Notfall rasch benötigt wird. Über einen solchen Fall hat derzeit das Landgericht Traunstein zu befinden (Az. 5 O 3507/12). Frau W., eine 69jährige Rentnerin aus Stephanskirchen, wehrt sich gegen die Vermittlung einer sog. Inhaberschuldverschreibung, die ein Solarunternehmen aufgelegt und an Privatleute ausgegeben hatte, um sich frisches Kapital zu besorgen. Es handelt sich dabei um eine besondere Form der Wertpapieranlage (Anleihe). Auf Veranlassung eines Vermittlers aus Bad Endorf hat die unerfahrene Seniorin einen Betrag von € 50.000,- investiert.

Als sie aber später durch Berichte in der Presse über Firmenpleiten in der Solarbranche verunsichert wurde, bat sie Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass, den Vorgang juristisch zu prüfen. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die Anlageempfehlung erkennbar an den Bedürfnissen der Rentnerin vorbei gegangen ist. Aufgrund der Ausgestaltung des Produkts ist die Rückzahlung des investierten Kapitals ungewiss. Dr. Jürgen Klass vermisst insbesondere die auf die zu beratende Person abgestellte Aufklärung über die wesentlichen Eigenschaften der Geldanlage.

Auf die eingereichte Schadensersatzklage hat der Vermittler bislang noch nicht reagiert. Das Landgericht hat ein schriftliches Vorverfahren angeordnet.

Dr. Jürgen Klass ist bereits seit dem Jahre 1996 als Rechtsanwalt tätig und auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert. Er ist zudem seit 2008 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Dr. Klass wurde bekannt durch die Aufdeckung von Anlagebetrug (Akzenta AG), sowie durch die erfolgreiche schadensersatzrechtliche Verfolgung von falschen Finanzberatungen und vermögensgefährdenden Anlagevermittlungen.