Nunmehr haben nachfolgende Gesellschaften der United-Investors-Gruppe einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Hamburg gestellt.
- UNITED INVESTORS Fondsvertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
- UNITED INVESTORS Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
- Verwaltung UNITED INVESTORS Vertriebsgesellschaft mbH
- UNITED INVESTORS Management GmbH
- UNITED INVESTORS Real Estates GmbH
- UNITED INVESTORS Treuhand GmbH
- UNITED INVESTORS Holding GmbH
- UNITED INVESTORS Emissionshaus GmbH
Durch das Hamburger Emissionshaus United Investors wurden diverse Fonds aufgelegt, mit denen Anlegergelder in dreistelliger Millionenhöhe eingeworben wurden. Teile dieser Anlegergelder sollen auch an die S&K-Gruppe Frankfurt geflossen sein. So wurden vom Hamburger Emissionshaus u. a. nachfolgende Fonds aufgelegt.
- Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG
- Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG
- Deutsche S&K Sachwerte Nr. 3 GmbH & Co. KG
- S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG
- Cosmopolitan Estates Mallorca GmbH & Co. KG
- Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG
- The Art of Investment Portfolio 1 GmbH & Co. KG
- The Art of Investment Portfolio 2 GmbH & Co. KG
- dtp Game Portfolio 2006 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG
- dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG
Gleichwohl wurde durch den Insolvenzverwalter betont, dass die Fondsgesellschaften eigenständige Unternehmen sind und somit nicht unmittelbar von den Insolvenzen betroffen sind. Sollten sich allerdings die Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die S&K-Gruppe bestätigen, so sind sicher auch Anleger der Fonds des Hamburger Emissionshauses im Kreise der Hauptgeschädigten.
Anleger sollten prüfen lassen, ob sie bei der Beratung über den Erwerb der Fondsbeteiligungen richtig und vollständig aufgeklärt wurden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen einem Anlegerder bei Zeichnung einer Kapitalanlage von einem Anlageberater unvollständig oder falsch über das Produkt und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt oder getäuscht worden ist, gegenüber dem Anlageberater ein Schadensersatzanspruch in Höhe des ihm entstandenen Verlusts zu.
Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte prüft sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Ansprüche gegen die Initiatoren und Vermittler. Resch Rechtsanwälte bieten eine kostenfreie erste Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten für die Anleger an.