Wölbern Invest Holland 56: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

Wölbern Invest Holland 56: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?
25.03.2013498 Mal gelesen
Ein wichtiger Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist die Überprüfung der Anlageberatung. Wenn bei der Beratung vor der Investition in den Immobilienfonds Wölbern Invest Holland 56 Fehler passierten, steht Schadensersatz der Anleger im Raum.

Nicht jedes Anlageberatungsgespräch verhilft einem Anleger zu einer zu ihm "passenden" Kapitalanlage.  Wenn den Anlegern ein geschlossener Immobilienfonds wie beispielsweise der Fonds Wölbern Invest Holland 56 als "sichere" Kapitalanlage vorgestellt wurde, so ist diese Empfehlung mit einem großen Fragezeichen zu versehen. Denn geschlossenen Immobilienfonds wohnen verschiedene, konstruktionsbedingte Risiken inne, die mit den Anforderungen an eine "sichere" Kapitalanlagen nicht zu vereinbaren sind. Immerhin handelt es sich bei dem Fonds Wölbern Invest Holland 56 an die Beteiligung an einem Unternehmen mitsamt den damit einhergehenden Risiken.

 

Zu diesen unternehmenstypischen Risiken zählen beispielsweise das Risiko, Geld zu verlieren. Weiterhin handelt es sich beim Immobilienfonds Wölbern Invest Holland 56 auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem (unregulierten) Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Des Weiteren verfügt der Fonds Wölbern Invest Deutschland aufgrund seiner Rechtsform GmbH & Co. KG über eine komplexe rechtliche Struktur.

 

Anlageberatung musste Wünsche des Anleger berücksichtigen und musste zutreffendes Bild der Kapitalanlage zeichnen

 

Aufgrund dessen durften geschlossene Immobilienfonds wie der Fonds Wölbern Invest Holland 56 auch nicht jedem Anleger empfohlen werden. Wünschte ein Anleger beispielsweise eine sichere Kapitalanlage, so müssen die Berater dies im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung berücksichtigen, und dürfen keine Kapitalanlagen empfehlen, die sich nicht mit dem Wunsch nach Sicherheit vereinbaren lassen. Des Weiteren mussten die Berater in einem zweiten Schritt über die Risiken der (passenderweise!) empfohlenen Kapitalanlage aufklären.

 

Wurden Anleger über die obigen oder weitere Gesichtspunkte falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße, d.h. anleger- und anlagegerechte Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt.

 

Daher kann eine rechtliche Überprüfung der persönlichen Anlageberatung für Anleger des Fonds Wölbern Invest Holland 56 auch unabhängig von aktuellen Ereignissen eine interessante rechtliche Option darstellen. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Wölbern Invest Fonds

Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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