Dass der Fonds Allianz Flexi Immo vor rund 11 Monaten geschlossen wurde, sorgte bei so manchem Anleger für Verdruss. Denn nicht jeder Anleger wusste, dass so etwas überhaupt möglich ist. Insbesondere für Anleger, die auf die jederzeitige Verfügbarkeit ihres Geldes Wert legten, stellt sich die Frage, ob die seinerzeitige Empfehlung, in den Fonds Allianz Flexi Immo zu investieren, zu ihren Anlagezielen "passte".
Anleger, die sich fragen, ob bei ihrer Anlageberatung alles ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passiert sein können, können eine fachanwaltliche Überprüfung ihrer Anlageberatungsgesprächs ins Auge fassen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann überprüfen, welche rechtlichen Ansprüche Anlegern zustehen. Von besonderem Interesse für Anleger sind meist Schadensersatzansprüche. Einen Ansatzpunkt hierfür bietet die Überprüfung der Anlageberatung, da bei Beratungsfehlern - die in der Praxis keine Rarität sind - Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.
Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken des Allianz Flexi Immo aufgeklärt wurden. Beispielsweise hätten Anleger, die jederzeit Zugriff auf ihr Geld haben möchten, auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden müssen. Hierbei handelt es sich um eine von vielen möglichen Ansatzpunkten, die bei einem Beratungsgespräch überprüft werden können. Anleger, die wissen möchte, ob es bei ihrem Anlageberatungsgespräch zu Fehlern kam, sollten sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz ausloten zu lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger des Fonds Allianz Flexi Immo.
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