Solen AG: Anleihegläubiger sollten schnell prüfen, vor 03.04.2013 ihre Anleihen zu kündigen

Solen AG: Anleihegläubiger sollten schnell prüfen, vor 03.04.2013 ihre Anleihen zu kündigen
21.03.20131211 Mal gelesen
Die Solen AG will am 03.04.2013 über eine Änderung der Anleihebedingungen abstimmen lassen. Würden die Vorschläge angenommen, könnten Gläubiger nicht mehr vorzeitig ihre Anleihen kündigen. Daher sollten Gläubiger schnell von einem Anwalt prüfen lassen, ob sie die Solen-Anleihe kündigen sollten.

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner rät Anleihengläubiger der Solen AG schnellstmöglich prüfen zu lassen, ob sie ihre Solen-Anleihe aus wichtigem Grund kündigen und von der Solen AG vorzeitige Rückzahlung der vollen Anleihen-Nominale verlangen sollen. Denn die Solen AG will in einer zweiten Abstimmung in einer Gläubigerversammlung am 03.04.2013 die Anleihengläubiger nicht nur dazu bewegen, auf einen Großteil des Zins-Koupons zu verzichten. Vielmehr soll auch beschlossen werden, das Kündigungsrecht aus besonderem Grund auszuschließen. Anleihen-Kündigungen sollten daher vor der Abstimmung, also bis zum 03.04.2013 erfolgen. Da laut der Anleihebedingungen der Solen AG eine Kündigung mit eingeschriebenen Brief zu erfolgen hat und der Solen AG zugehen muss, ist also dringende Eile geboten.

Es steht zwar zu erwarten, so Rechtsanwalt Dr. Liebscher, dass die Solen AG die Kündigung zurückweist, aber dann ist zumindet der Klageweg eröffnet. Denn es gibt bereits Gerichtsurteile, die in einem verglecihbaren Fall (Deikon) die vorzeitige Anleihen-Kündigung durch Anleger als rechtmäßig erachtet haben. Folge ist, dass Anleihengläubiger noch vor einem Insolvenzverfahren den vollen Nominalbetrag der Anleihe von der Anleiheschuldnerin, hier also der Solen AG, zurück verlangen können. Angesichts des von der Solen AG selbst mitgeteilten Restrukturierungsbedarfs und der Finanzproblem des Unternehmens scheint  dieser Rettungsausgang für Anleihegläubiger unbedingt empfehlenswert. Anleihenanleger sollten nicht passiv auf eine Insolvenz oder Beschneidung ihrer Forderungen warten, sondern versuchen, aus der Anleihe rauszukommen. Wir haben für unsere Mandanten beriets Solen-Anleihen gekündigt und sind auch beauftragt, die Kündigung im Klagwege durchzusetzen, so Rechtsanwalt Dr. Liebscher weiter. Dies wird in den kommenden Tagen erfolgen. Andere Anleger sind also aufgerufen, sich diesem Vorgehen anzuschließen und ihre Ansprüche zu wahren.  

"Anleihegläubiger können sich gerne an uns wenden: Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Solen AG vertraut (z.B. SiC Processing GmbH, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG, Centrosolar, WIndreich AG, SolarWorld AG). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden."

Kontakt:

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte

Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin

www.dr-spaeth.com; kanzlei@dr-spaeth.com

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