Postbank Falschberatung - Jetzt handeln, Schadensersatz möglich

Postbank Falschberatung -  Jetzt handeln, Schadensersatz möglich
15.03.2013479 Mal gelesen
Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Postbank-Kunden offen stehen, die befürchten, dass auch sie zum Opfer einer fehlerhaften Anlageberatung wurden?

Das Repertoire der Kapitalanlagen, aus welchem die Postbank ihren Kunden-Empfehlungen schöpfte, ist umfangreicht: Es reicht von offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal über verschiedene Schiffsfondsfonds bis hin zu Lebensversicherungsfonds wie den Prorendita Britische Leben-Fonds. Doch nicht jede empfohlene Kapitalanlage hielt das, was den Postbank-Kunden während der Anlageberatung angepriesen wurde.

 

In solchen Fällen stellt sich für die betroffenen Anleger die Frage, was sie unternehmen können. Da meist recht schnell der Gedanke an Schadensersatz aufkommt, wandten sich nicht wenige Postbank-Kunden an Anwälte. Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt hunderte Anleger, welche aufgrund von Empfehlungen der Postbank in unpassende Kapitalanlagen investierten. Es wurden aus diesem Grund bereits Schadensersatzklagen wegen falscher Anlageberatung gegen die Postbank angestrengt hat.

 

Bei solchen Prozessen geht es um die Frage, ob Beratung der Postbank "anleger- und anlagegerecht" war.  Mit diesen Worten fasst die höchstrichterliche Rechtsprechung die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung zusammen. In der Praxis bedeutet dies, dass in einem ersten Schritt die Wünsche und Ziele des Postbank-Kunden von den Beratern erfasst werden mussten. Wenn ein Anleger zum Beispiel keinerlei Risiken für sein Geld eingehen wollte oder das Geld stets jederzeit verfügbar sein sollte, so scheiden Kapitalanlagen wie offene Immobilienfonds (die geschlossen oder aufgelöst werden können) oder Schiffs- oder Lebensversicherungsfonds aus (welchen z. B. Verlustrisiken innewohnen). Wenn die Empfehlung der Anlageberater nicht mit den Kundenwünschen zu vereinbaren ist, liegt bereits eine Falschberatung vor.

 

Doch damit ist eine ordnungsgemäße Anlageberatung noch nicht abgeschlossen. Denn die Postbankberater mussten die Anleger umfassend und realistisch darüber informieren, welche Risiken mit dem ausgewählten Anlageprodukt verbunden sind. Je nach Kapitalanlage können dies erhebliche Risiken sein - es ist nur an die Verlustrisiken bei Schiffsfonds zu denken. Weiterhin mussten die Berater zutreffend über Provisionen aufklären. Da es noch weitere Pflichten bei der Anlageberatung gibt, gibt es zahlreiche Ansatzpunkte für eine Überprüfung der Anlageberatung. Wenn in eine der beiden Schritte Fehler passierten, stehen Schadensersatzansprüche der Postbank-Kunden im Raum.

 

Anleger, die befürchten, dass ihre Beratung durch die Postbank Fehler aufwies, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Rahmen einer Überprüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs kann festgestellt werden, ob Schadensersatzansprüche bestehen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Postbank

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu