KGAL Private Equity Class 6: Was können Anleger unternehmen, die befürchten, eine unpassende Kapitalanlage zu haben?

14.03.2013 1146 Mal gelesen
Fonds wie der KGAL Private EquityClass 6 eignen sich nicht für jeden Anleger. Wie können sich Anleger wehren, wenn sie das Gefühl haben, dass ihnen eine unpassende Kapitalanlage empfohlen wurde?

Wenn ein Anleger eine Möglichkeit sucht, Geld anzulegen, so sieht er sich einem breiten Repertoire unterschiedlicher Anlagemöglichkeiten gegenüber. Für viele Anleger ein Grund, auf die Empfehlungen von Beratern zu vertrauen. Nicht wenigen Anlegern wurde der KGAL Fonds Private Equity Europa Plus Global GmbH & Co. Nr. 6 KG empfohlen, ein Private Equity-Fonds. Doch: Was können Anleger unternehmen, wenn sie das Gefühl haben, dass dieser Fonds nicht die richtige Wahl war? Es muss nicht unbedingt ein unbegründeter Verdacht sein, denn Fehler bei der Anlageberatung können passieren.

 

Ansatzpunkt Anlageberatung

 

Anleger, die befürchten, dass bei ihrer Anlageberatung zu dem KGAL Fonds Private Equity Class 6 fehlerhaft ist, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Dann kann geklärt werden, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß war oder ob sie doch Fehler aufwies. Zu welchen Fehlern kann es gekommen sein? Es kann beispielsweise zu Verstößen gegen die Pflicht zur anlegergerechte Beratung gekommen sein. Bei dem KGAL Private Equity Class 6 handelt es sich um einen Blind-Pool-Fonds. Diese Art von Fonds darf von Seiten eines Anlegers keine risikofreie, d. h. sichere Kapitalanlage gewünscht werden, weswegen der KGAL Private Equity Class 6 nicht für jeden Anleger und jedes Ziel geeignet ist. Doch eine Anlageempfehlung muss die Ziele, Wünsche und die Risikogeneigtheit eines Anlegers berücksichtigen.

  

Auf einer zweiten Stufe muss eine (passend ausgewählte!) Kapitalanlage mit samt ihrer Vorteile und Risiken umfassend und realistisch dargestellt werden. Zum Beispiel das dem KGAL Fonds Private Equity Class 6 innewohnende Verlustrisiko oder die eingeschränkte Möglichkeit, sich von Fondsanteile zu trennen - der Zweitmarkt für gebrauchte Fondsanteile ist nicht geregelt und der Verkauf von Anteil am KGAL Private Equity Class 6 ist von der Nachfrage nach entsprechenden Fondsanteilen abhängig. Der vollständige Verkaufsprospekt musste rechtzeitig übergeben werden. Dies ist nur ein Teil der Fragestellungen, die bei einer Überprüfung der Anlageberatung abgeklärt werden.

 

Individuelles Anlageberatungsgespräche entscheidend

 

Anleger des Fonds KGAL Private Equity Class 6, deren Beratungsgespräch Defizite aufwies, haben gute Chancen, Schadensersatz fordern zu können. Wie gut die individuellen Chancen eines Anlegers sind, kann im Rahmen einer Überprüfung der Beteiligung an dem Dachfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermittelt werden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite KGAL Private Equity Fonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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