KGAL Private Equity Sinfonia: Wie können sich Anleger gegen fehlerhafter Anlageberatung wehren?

KGAL Private Equity Sinfonia: Wie können sich Anleger gegen fehlerhafter Anlageberatung wehren?
12.03.2013845 Mal gelesen
Was können Anleger des KGAL Fonds Private Equity Sinfonia unternehmen, wenn sie befürchten, dass bei ihrer Anlageberatung Fehler passierten? Zu den Ansprüchen, die in einem solchen Fall im Raum stehen, gehören Schadensersatzansprüche.

Bei der Frage, in welche Kapitalanlage investiert werden soll, vertrauen Anleger oftmals auf die Empfehlungen von Beratern. Doch nicht jede Empfehlung versorgt einen Anleger mit einer zu ihm passenden Kapitalanlage, da bei Anlageberatung Fehler passieren können. Anleger, die befürchten, dass bei ihrer Anlageberatung zu dem KGAL Fonds Private Equity Sinfonia vielleicht Fehler passiert sein können, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Welche Fehler können beispielsweise bei einer Anlageberatung geschehen? Es kann beispielsweise zu Verstößen gegen die Pflicht zur anlegergerechte Beratung gekommen sein. Bei dem KGAL Private Equity Sinfonia handelt es sich um einen Blind-Pool-Fonds. Diese Art von Fonds darf von Seiten eines Anlegers keine risikofreie, d. h. sichere Kapitalanlage gewünscht werden, weswegen der KGAL Private Equity Sinfonia nicht für jeden Anleger und jedes Ziel geeignet ist. Doch eine Anlageempfehlung muss die Ziele, Wünsche und die Risikogeneigtheit eines Anlegers berücksichtigen.

 

Anlageberatung darf Anleger nicht im Unklaren über Risiken und Nachteile lassen

 

Auf einer zweiten Stufe muss eine (passend ausgewählte!) Kapitalanlage mit samt ihrer Vorteile und Risiken umfassend und realistisch dargestellt werden. Zum Beispiel das dem KGAL Fonds Private Equity Sinfonia innewohnende Verlustrisiko oder die eingeschränkte Möglichkeit, sich von Fondsanteile zu trennen - der Zweitmarkt für gebrauchte Fondsanteile ist nicht geregelt und der Verkauf von Anteil am KGAL Private Equity Sinfonia ist von der Nachfrage nach entsprechenden Fondsanteilen abhängig. Der vollständige Verkaufsprospekt musste rechtzeitig übergeben werden. Dies ist nur ein Teil der Fragestellungen, die bei einer Überprüfung der Anlageberatung abgeklärt werden.

 

Anleger des Fonds KGAL Private Equity Sinfonia, deren Beratungsgespräch Defizite aufwies, haben gute Chancen, Schadensersatz fordern zu können. Wie gut die individuellen Chancen eines Anlegers sind, kann im Rahmen einer Überprüfung der Beteiligung an dem Dachfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermittelt werden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite KGAL Private Equity Fonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de