SEB Immoinvest: Letzter Tag für das Kaufangebot

SEB Immoinvest: Letzter Tag für das Kaufangebot
26.02.2013700 Mal gelesen
Heute, am 27.02.2013 läuft die Frist des Kaufangebots eines irischen Unternehmens bezüglich Fondsanteilen des SEB Immoinvest aus. Nachdem das Angebot ausläuft, können Anleger auch andere (rechtliche) Wege ins Auge fassen, falls sie sich von ihren Anteilen trennen möchten.

Ein öffentliches Angebot der Burlington Loan Management sorgte in den vergangenen Tagen für Furore bei den Anlegern. Heute endet die Frist innerhalb welcher die Anleger das Angebot annehmen können. Dann wird auch feststehen, ob die in den umfangreichen Unterlagen des Angebots festgelegte Bedingung hinsichtlich des Börsenpreises eintritt oder nicht. In Nr. 3.3 der Internet-Unterlagen ist zu lesen, dass das Kaufangebot nur dann gilt, wenn der Börsenpreis der SEB Immoinvest-Anteile bis 27.02.2013 nicht um mehr als 2,60 Euro unter den Angebotspreis von 26 Euro gefallen ist. Am 26.02.2014 bewegte sich der Kurs bei verschiedenen Börsen bei ca. 25 Euro, also innerhalb des gesteckten Rahmens.

 

Selbst wenn diese Bedingung nicht eintritt, liegt der angebotene Kaufpreis in etwa auf dem Niveau des Erlöses, welchen Anleger selbst bei einem börsentäglich möglichen Verkauf an der Börse erzielen können. Insofern stellt sich für trennungswillige Anleger, ob und welche Alternativen zu einem Verkauf gibt. Denn die Abwicklung des Fonds - welche den Anlegern vor einigen Wochen eine Ausschüttung in Höhe von 1,24 Euro je Anteil einbrachte - wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Eine Möglichkeit sind rechtliche Überprüfungen des Engagements eines Anlegers bei dem Fonds SEB Immoinvest. Denn im Fall einer in der Praxis alles andere als seltenen Falschberatung stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche zu. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klärt für Anleger, ob schadensersatzauslösende Fehler vorliegen. Dass es sich bei der rechtlichen Überprüfung der Anlageberatung um einen lohnenden Ansatzpunkt handelt, zeigt sich in der Praxis immer wieder. Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfordert, dass Anleger über die verschiedenen Risiken eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Hierzu zählen insbesondere das Risiko einer Schließung und das Risiko einer Liquidation, die jedem offenen Immobilienfonds von Gesetzes wegen innewohnen. Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden.

 

Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft. Es wurden bereits Klagen für Anleger verschiedener offener Immobilienfonds erfolgreich bei Gericht durchgefochten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest

Infoseite SEB Immoinvest

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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