S&K-Gruppe: Staatsanwaltschaft sieht dringenden Tatverdacht für groß angelegten Betrug

S&K-Gruppe: Staatsanwaltschaft sieht dringenden Tatverdacht für groß angelegten Betrug
21.02.2013572 Mal gelesen
21.02.2013 – Nach der von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingeleiteten Durchsuchungsaktion gegen Verantwortliche der S&K-Gruppe kommen immer mehr Details ans Tageslicht. Dem Vernehmen nach sollen Anlegergelder in großem Umfang zweckentfremdet worden sein.

Die Zahl der Geschädigten gehe in die Tausenden. Selten war das mediale Echo im Anschluss an eine Durchsuchung so groß wie im Fall der S&K-Gruppe.

Staatsanwaltschaft sieht dringenden Tatverdacht

Nach den bisherigen Ermittlungen habe sich "ein dringender Tatverdacht dahingehend ergeben, dass von den Hauptverantwortlichen der genannten beiden Firmengruppen in gemeinsam abgestimmter Vorgehensweise ein über Jahre planmäßig und groß angelegtes Betrugssystem installiert wurde", so eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 19.02.2013. Was da in sachlichem Juristendeutsch mitgeteilt wird, ist nichts Geringeres als der Vorwurf eines groß angelegten Betrugsmodells. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Schneeballsystem, bei dem sich ein extrem hoher Schaden im dreistelligen Millionenbereich mit mehreren Tausend geschädigten Anlegern abzeichne. So soll das Geld einer Vielzahl von Kapitalanlegern vornehmlich für den "extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten, für die Anschubfinanzierung, den Aufbau und die hohen laufenden Kosten von eigenen und verbunden Unternehmen sowie für zweckwidrige Objektfinanzierungen verwendet worden sein. Sogar von Vermögensverschiebungen an Familienangehörige der Beschuldigten ist die Rede.

Schadensausmaß derzeit kaum abschätzbar

Sollte sich der dringende Tatverdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen, dürfte es sich bei S&K um einen der größten Betrugsskandale in Deutschland handeln. Das tatsächliche Ausmaß des Schadens ist derzeit aber nicht abschätzbar. "Zu groß ist die Anzahl der zur S&K-Gruppe gehörenden Unternehmen, zu vielschichtig sind die Vertriebswege, über die Anleger für die unterschiedlichen Beteiligungsangebote aus dem Dunstkreis der S&K-Gruppe geworben wurden", so Rechtsanwalt Berkemeier aus der auf das Bank- und Kapitalmarktanlagerecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Tübingen, der bereits im vergangenen Jahr in mühevoller Kleinarbeit ein Organigramm über die einzelnen Unternehmen sowie die untereinander bestehenden personellen und gesellschaftlichen Verflechtungen der S&K-Gruppe erstellt hat, um besser zu verstehen, was genau da von Frankfurt aus aufgezogen wird. Erste Bedenken an der Seriosität der S&K-Gruppe stellten sich ein, nachdem Gerüchte über einen ausschweifenden Lebenswandel in den Medien erschienen.

Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Nachdem die Staatsanwaltschaft in großem Umfang Vermögenswerte sicherstellen konnte, sollten die betroffenen Anleger zeitnah durch versierte Rechtsanwälte prüfen lassen, ob und gegen wen im Einzelfall Schadenersatzansprüche bestehen. Allein die Sicherstellung von Vermögenswerten bedeutet noch nicht, dass der einzelne Anleger auch tatsächlich seinen Schaden ersetzt bekommt. Die Staatsanwaltschaft sichert insoweit nur die noch vorhandenen Vermögenswerte, nimmt aber keine Verteilung an die Geschädigten vor. Vielmehr müssen sich diese selbst um die Durchsetzung ihrer Forderungen kümmern, wollen sie nicht leer ausgehen. Auskunft über die rechtlichen Möglichkeiten erteilen die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälte der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen

Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60

www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

 Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen.

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.