S&K Gruppe: Anleger sollten schnell Ansprüche anmelden

S&K Gruppe: Anleger sollten schnell Ansprüche anmelden
20.02.2013543 Mal gelesen
Der Schreck dürfte vielen Anlegern in den Knochen stecken: Die Razzia bei S&K, die Verhaftung der Verantwortlichen und die Beschlagnahme von Sach- und Vermögenswerten in Höhe von 100 Millionen Euro sind Fakten, die S&K-Anleger sicherlich eine schlaflose Nacht gebracht haben.

Worum geht es jetzt: Grundsätzlich hat sich die Situation  der Anleger verbessert: Die Ermittlungsergebnisse der an der Razzia beteiligten Staatsanwaltschaften machen es Anlegern jetzt deutlich leichter, mit juristischen Mitteln eine minimale Kapitalsicherung zu betreiben.

Anleger der S&K-Finanzprodukte sollten schnellstens aktiv werden, denn das sicher gestellte Vermögen gilt der Befriedigung von Ansprüchen an S&K. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: "Und wer, wenn nicht der Anleger, sollte solche Ansprüche haben?"

Betroffen sind folgende Finanzprodukte:

  • Fonds S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG
  • Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG
  • S&K Investment Plan GmbH & Co. KG.

Weiterhin empfiehlt Cäsar-Preller auch Käufern von Lebensversicherungen und Bausparverträgen der S&K-.Gruppe, ihre Rückabwicklungschancen juristisch von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Anleger von Midas-Fonds,  SHB-Fonds und DCM-Fonds befinden sich in einer besonderen Situation, die ohne anwaltliche Begleitung schwerlich zu lösen ist. Cäsar-Preller, selbst Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Viele Anleger wissen vielleicht nicht einmal, ob ihre Interessen betroffen sind, so hat S&K z.B. Lebensversicherungen anderer Anbieter aufgekauft!"

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz)

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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