Commerzbank Aktienanleihe Protect auf SolarWorld AG Aktien – Fachanwalt berät Anleger

Commerzbank Aktienanleihe Protect auf SolarWorld AG Aktien – Fachanwalt berät Anleger
18.02.2013666 Mal gelesen
Anleger, die in die Commerzbank Aktienanleihe Protect auf SolarWorld AG Aktien investierten, sind in besonderer Weise von den aktuellen Schwierigkeiten des Solarunternehmens betroffen.

Die Commerzbank Aktienanleihe Protect auf SolarWorld AG Aktien (WKN: CK0US4, ISIN: DE000CK0US46) ist zwar seit gut einem halben Jahr beendet, dennoch sind die (ehemaligen) Anleger von den Schwierigkeiten der SolarWorld AG in besonderer Weise betroffen. Denn sie gehören zu den Aktionären der SolarWorld AG und müssen sich daher mit dem in vergangenen Monaten stark gesunkenen Kurs der SolarWorld AG-Aktien auseinandersetzen.

 

Dies hat folgenden Hintergrund: Während der 16-monatigen Laufzeit der Aktienanleihe Protect wurde die Barriere von 70 % des Anfangskurses durchbrochen, sodass die Anleger Ende September 2012 nicht ihr einbezahltes Geld zurückbekamen, sondern Aktien der SolarWorld AG. Da der Mindestbeteiligungsbetrag der Commerzbank Aktienanleihe Protect 1.000 € betrug, ist die Entwicklung des Kurses der Aktie der SolarWorld AG während der letzten Monate betrüblich. Der angepriesene Sicherheitspuffer nützte den Anleger nichts. Und die gezahlten Zinsen der Aktienanleihe - 10 % p.a. - nur sind nur ein kleines "Trostpflaster".

 

Ob es rechtliche Möglichkeiten bestehen, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln. Einen Ansatzpunkt kann die Überprüfung der Anlageberatung bieten. Wies diese Fehler auf, bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger. So musste ein ordnungsgemäße Anlageberatung sich an den Wünschen des Anlegers orientieren, ein passende Kapitalanlage von den Beratern ausgesucht werden und anschließend die Chancen und auch Risiken dieser Kapitalanlage erläutert werden. Ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchzusetzen, ist anhand des Einzelfalls zu ermitteln.

 

Weitere Informationen:

Infoseite für Commerzbank-Kunden

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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