BVT Life Bond Fund II Dynamic – Fehlerhafte Anlageberatung löst Anspruch der Anleger auf Schadensersatz aus

BVT Life Bond Fund II Dynamic – Fehlerhafte Anlageberatung löst Anspruch der Anleger auf Schadensersatz aus
13.02.20131013 Mal gelesen
Welche Rechte und Ansprüche können Anleger des Lebensversicherungsfonds BVT Life Bond Fund II Dynamic geltend machen, wenn sie befürchten, fehlerhaft beraten worden zu sein?

Einst hochgelobt, enttäuschten zahlreiche Lebensversicherungsfonds ihre Anleger in den vergangenen Jahren. Auch die Entwicklung des Fonds Life Bond Fund II Dynamic verlief nicht so, wie es der Name des Fonds versprach. Der Vergleich zwischen dem Soll und dem Ist der Ausschüttungen ist für die Anleger ernüchternd. Angesichts dessen können bei Anlegern des BVT Life Bond Funds II Dynamic Zweifel an ihrer damalige Anlageberatung aufkommen.

 

Für jene Anleger stellt sich die Frage, was eine ordnungsgemäße Anlageberatung leisten muss bzw. wann Beratungsfehler vorliegen. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung fasst die Rechtsprechung unter dem Stichwort "anleger- und anlagegerechte Beratung" zusammen. Grob umrissen müssen in einem ersten Schritt die Wünsche und Ziele eines Anlegers ermittelt werden und dann von dem Berater eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären (anlagegerechte Beratung)

 

Bei Lebensversicherungsfonds wie Fonds BVT Life Bond Fund II Dynamic mussten von den Beratern beispielsweise darüber informiert werden, wie ein Fonds dieser Art überhaupt funktioniert. Neben dem Hinweis auf Verlustrisiken mussten Anleger auch über weitere Risiken informiert werden. Beispielsweise, dass der Zweitmarkt, auf welchem "gebrauchte" Fondsanteile verkauft werden können, nicht reguliert ist. Daher ist das in den BVT Life Bond Funds II Dynamic investierte Geld nicht jederzeit problemlos verfügbar. Weiterhin musste rechtzeitig ein vollständiger Prospekt des jeweiligen Lebensversicherungsfonds übergeben werden und es musste zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden.

 

Drohende Verjährung im Jahr 2013

 

Die konkreten Aussichten einer Anlegerin oder eines Anlegers des BVT Life Bond Fund II Dynamic auf Schadensersatz können nur anhand des individuellen Beratungsgesprächs untersucht werden. Denn jedes Anlageberatungsgespräch hat seinen eigenen Verlauf, den es bei einer rechtlichen Überprüfung unter die Lupe zu nehmen gilt. Dabei müssen Anleger des Lebensversicherungsfonds beachten, dass im Jahr 2013 die Verjährung von Ansprüchen drohen kann. Dies liegt daran, dass der BVT Life Bond Fund II Dynamic im Sommer 2003 auf den Markt kam, weswegen die Höchstverjährungsfrist von 10 Jahre im Jahr 2013 von Bedeutung ist.

 

Weitere Informationen:

Infoseite BVT Lebensversicherungsfonds

Infoseite US-Lebensversicherungsfonds

 

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