Bankentestament: Anlegerschutz ausreichend berücksichtigt?

Bankentestament: Anlegerschutz ausreichend berücksichtigt?
08.02.2013217 Mal gelesen
Die Politik will die Banken unter strengere Aufsicht stellen. Für Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist dies zwar ein Schritt in Richtung mehr Anlegerschutz, der aber nicht weit genug geht.

Bundesfinanzminister Schäuble nennt es sein "Trennbankengesetz", SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück wollte es schon immer haben und nun hat der Bundestag weitere Vorlagen für Gesetzentwürfe abgesegnet. Nicht nur Anlegerschutz-Experten wie der Wiesbadener Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller fragen sich: "Alles gut jetzt!?"

Die Antwort ist deutlich: "Jein!" Zwar ist es ein guter Schritt für den Anlegerschutz, dass zukünftig kein Finanzprodukt mehr unbeaufsichtigt bleibt, aber ob die staatliche Aufsicht allein ausreicht, um "bösen Bankern" die Boni madig zu machen?

Schon mal richtig findet Cäsar-Preller den grundsätzlichen Ansatz, das normale Tagessgeschäft von Banken grundsätzlich von deren Spekulationen und dem Handel mit Finanzprodukten zu trennen und für diese Geschäfte selbstständige Gesellschaften zu gründen. Ob aber das so genannte Bankentestament wirklich alles vor der Krise regeln kann, was den Anleger nach der Krise sein Geld kostet, davon ist Cäsar-Preller ganz und gar nicht überzeugt: "Wir machen doch tagtäglich die Erfahrung mit Beratern, die konsequent nur für ihr eigenes Wohl gearbeitet haben - die werden auch weiter Wege finden, um Kundengeld zu eigenem Kapital zu machen!"

Daher gibt er Peer Steinbrück recht, dem das "alles nicht weit genug geht!" Cäsar-Preller: "Ich glaube nicht, dass die aktuellen Pläne zur Gesetzesreform den Anleger schützen, sondern eher helfen sollen, die Risiken für Staat und Gesellschaft zu minimieren!" Dass Banker demnächst strafrechtlich verfolgt werden können, falls es Verdachtsmomente gibt, macht die Sache aus juristischer Sicht natürlich interessant. Cäsar-Preller: "Sollten sich aus zivilrechtlichen Verfahren solche Verdachtsmomente ergeben, würde dies die Bedeutung der einzelnen Schadensersatzverfahren deutlich aufwerten! Außerdem wären strafrechtliche Ermittlungen gegen Personen, gegen die Anleger zivilrechtlich zu Felde ziehen, eher förderlich für ein anlegerfreundliches Ergebnis!"

 

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