Spätestens nachdem die letzte Ausschüttung des SEB ImmoInvest mit 1,24 € weit unterhalb der vorherigen Ausschüttung lag, müssen sich Anleger damit vertraut machen, dass sie im Rahmen der Abwicklung bei Weitem nicht den investierten Betrag zurückerhalten werden. Die Ausschüttungsmöglichkeiten des SEB ImmoInvest sind begrenzt. Gegenwärtig werden die Inhaberanteile des SEB ImmoInvest mit 25,10 € gehandelt. Die Mehrheit der Marktteilnehmer geht davon aus, dass bis zur vollständigen Abwicklung des Fonds noch Ausschüttungen in dieser Höhe an die Anleger erfolgen werden.
Auffällig ist, dass sich das Management sehr schwer tut die noch im Sondervermögen des Fonds stehenden Immobilien zu verkaufen. Zu Beginn der Abwicklung wurden die am Markt begehrten Immobilien veräußert. Dies hatte die hohe erste Ausschüttung zur Folge. Die aktuell noch im Sondervermögen des Fonds stehenden Immobilien scheinen weit weniger begehrt zu sein und werden bereits seit geraumer Zeit zum Verkauf angeboten. Es steht zu befürchten, dass diese Immobilien am Ende weit unter ihrem im Sondervermögen ausgewiesenen Wert verkauft werden müssen. Im Ergebnis wird dies zu den Abschlägen führen, die bereits an der Börse eingerechnet sind. Verfolgt man den Kursverlauf der Anteile, so muss man feststellen, dass in den letzten Monaten ein weiterer Preisverfall der Anteile stattgefunden hat.
Im Ergebnis werden Anleger ca. die Hälfte des investierten Betrages verlieren. Zudem wird die Abwicklung des Fonds wahrscheinlich nicht im Jahre 2017 abgeschlossen sein. Die letzten Immobilien werden wahrscheinlich durch die BaFin verkauft werden müssen. Die Anleger werden daher noch sehr lange warten müssen, bis sie den vollständigen Verlust ihrer Anlage überblicken können. Zu bedenken ist, dass sie während der gesamten Zeit keine Verzinsung auf das eingesetzte Kapital erhalten. Ein Totalverlust der Anlage, der von besorgten Anlegern immer wieder befürchtet wird, droht hingegen nicht. Wohl aber der schmerzhafte Verlust von etwa der Hälfte des eingesetzten Kapitals.
In vielen Fällen ist es für Anleger noch nicht zu spät Schadensersatzforderungen wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung geltend machen zu können. Viele Anleger wurden nicht darüber aufgeklärt, dass der SEB ImmoInvest bereits im Oktober 2010 einmal geschlossen wurde. In vielen Fällen liegt auch keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Provisionszahlungen vor, welche die vermittelnde Bank erhalten hat. Ferner wurden Anleger nicht darüber informiert, dass mit der Schließung eines offenen Immoblienfonds ein Kursrisiko, wie etwa bei einer Aktie, verbunden ist.
Aufgrund der genannten Pflichtverletzungen haben bereits mehrere Landgerichte Anlegern Schadensersatz zugesprochen.
Der Schadensersatzanspruch ist auf eine komplette Rückabwicklung des Anlagegeschäftes gerichtet. Die falsch beratenen Anleger erhalten den investierten Betrag vollständig zurück und müssen im Gegenzug selbstverständlich die SEB Inhaberanteile an die beratende Bank abtreten. Zudem erhalten die Anleger eine moderate Verzinsung auf ihr investiertes Kapital. Die Verzinsung orientiert sich an der Verzinsung für festverzinsliche Wertpapiere des Bundes.
Anleger sollten mögliche Schadensersatzforderungen gegen die vermittelnden Banken prüfen lassen. Dies ist die einzig realistische Möglichkeit um das investierte Kapital vollständig zurückzuerlangen. Insbesondere muss eine mögliche Verjährung der Ansprüche genau geprüft werden. Anleger, die zunächst weitere Ausschüttungen abwarten, laufen Gefahr, dass ihre Schadensersatzansprüche verjähren.
Mittlerweile sind einige Banken dazu über gegangen, für die Anleger annehmbare Vergleiche zu schließen, die nur einen sehr geringen Verlust des investierten Kapitals zu bedeuten. Bei anderen Vermittlern ist eine Klage hingegen zwingend erforderlich, da die Schadensersatzforderungen zunächst immer noch zurück gewiesen werden.
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