CS Euroreal: Welche Alternativen zum Warten auf die nächste Ausschüttung gibt es für Anleger?

CS Euroreal: Welche Alternativen zum Warten auf die nächste Ausschüttung gibt es für Anleger?
31.01.2013678 Mal gelesen
Die Zeit zwischen den einzelnen Auszahlungen des aufgelösten offenen Immobilienfonds CS Euroreal ist lang. Welche (rechtlichen) Alternativen gibt es für Anleger, die nicht weiter auf die langwierige Abwicklung setzen möchten?

Nach dem entscheidenden Tag im Mai 2012 sind für die  Anleger des aufgelösten Immobilienfonds CS Euroreal die wichtigsten Termine die halbjährlichen Auszahlungen. Diese werden aus den Erlösen der Immobilienverkäufe bestritten, sodass sich vor jeder Auszahlung die Frage stellt, wie viel die Anleger erhalten werden. Die zweite Ausschüttung des CS Euroreal fand Ende Dezember 2012 statt und brachte den Anlegern 4,40 Euro je Anteil ein. Nun müssen die Anleger wieder auf die nächste Auszahlung des offenen Immobilienfonds im Sommer 2013 warten.

 

Doch nicht jeder Anleger des CS Euroreal möchte auf die Liquidation und deren Endergebnis setzen. Zahlreiche Anleger - darunter viele Postbank-Kunden - wandten sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen und ließen überprüfen, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können. Da es bei diesen Anlegern zu Falschberatungen kam, wurden bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht eingereicht.

 

Schadensersatz kann Anlegern beispielsweise dann zustehen, wenn sie nicht darüber informiert wurden, dass ein offener Immobilienfonds wie der CS Euroreal - wie geschehen - die Anteilsrücknahme aussetzen kann und sogar aufgelöst werden kann. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Auch erhielt nicht jeder Anleger rechtzeitig einen Verkaufsprospekt. Anleger müssen beachten, dass Ansprüche innerhalb recht kurzer Fristen verjähren können - einer möglichen Verjährung kann jedoch Einhalt geboten werden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite CS Euroreal

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

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