Anleger müssen Altersverluste berechnen

Anleger müssen Altersverluste berechnen
30.01.2013244 Mal gelesen
Bei der Steuer müssen Anleger Altersverluste aus Aktiengeschäfte verrechne ,sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Bei der Steuer müssen Anleger Altersverluste aus Aktiengeschäfte verrechne, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Denn sie lassen sich nicht unbegrenzt auf Gewinne aus Wertpapierverkäufen anrechnen. Bis Ende 2013 können könne alle Verluste, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer 2099 erzielt worden mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Später ist es nur noch möglich  mit Gewinnen aus Verkäufen von Sachwerten wie Immobilien oder Edelmetallen möglich.

Die Anleger sollten sich fragen, ob sie nun Kursgewinne realisieren. Wurden Papiere von den Anlegern verkauft, könne sie trotzdem von weitern Kurssteigerungen profitieren, indem sei gleich wieder Papiere kaufen. Für den Bundesgerichtshof ist diese Vorgehensweise in Ordnung, wenn unterschiedliche Preise beim Rückkauf und Verkauf vorlagen. Zudem ist es egal, ob der erneute Kauf am gleichen Tag passiert.

  

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