SEB Immoinvest: Falsch beratene Anlegerin bekommt von Schlichtungsstelle Schadensersatz zugesprochen

30.01.2013 496 Mal gelesen
Erfolg in außergerichtlichem Schlichtungsverfahren: Einer von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretenen Anlegerin wurde von der Schlichtungsstelle der Banken Schadenersatz wegen falscher Anlageberatung zugesprochen.

Nicht jede Anlageberatung war geeignet, den Anleger ordnungsgemäß über die Eigenheiten und Risiken einer Kapitalanlage aufzuklären. Im Rahmen eines von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen für eine Anlegerin geführten Schlichtungsverfahrens wurde einer Anlegerin Schadensersatz zugesprochen. Eine Anlegerin wurde vor ihrer Entscheidung, in den offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest zu investieren, von ihrer Bankberaterin falsch beraten. Der Ombudsmann der privaten Banken - eine Schlichtungsstelle für Bankkunden - gelangte zu dem Ergebnis, dass die Anlegerin von ihrer Bank nicht über die Risiken ins Bild gesetzt wurde, die mit einer Investition in den Fond SEB Immoinvest verbunden sind.

 

Die unerfahrene Anlegerin hatte sich im Jahr 2009 mit klaren Wünschen an ihre Bank gewandt: Sie möchte das Geld sicher anlegen und sie möchte auf ihr Geld zugreifen können. Ihre Bankberaterin empfahl ihr daraufhin den offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest: Bei diesem Fonds könne die Anlegerin immer über ihr Geld verfügen, sie könne jederzeit Fondsanteile verkaufen. Dass dem nicht so ist, musste die Anlegerin feststellen, als der SEB Immoinvest im Jahr 2010 geschlossen und zwei Jahre später sogar aufgelöst wurde.

 

Dass eine Anlegerin, die immer auf ihr Geld zugreifen möchte, nicht über die Möglichkeit einer Schließung des SEB Immoinvest informiert wurde, stufte der Ombudsmann als "durchgreifende Beratungsfehler" ein. Denn die Schließung eines offenen Immobilienfonds ist gesetzlich in bestimmten Fällen vorgesehen, sodass dieses Risiko theoretisch immer bestand. Jedenfalls verträgt sich das Schließungsrisiko nicht mit der Zusicherung, dass die Anlegerin immer auf ihr Geld zugreifen könne.

 

Dieser außergerichtliche Erfolg für die Anlegerin sollte andere Anleger des SEB Immoinvest, denen ebenfalls die jederzeitige Verfügbarkeit ihres Geldes zugesichert wurde, ermutigen, rechtliche Schritte einzuleiten. Denn Fehler bei der Anlageberatung passierten und betroffene Anleger können Schadensersatz erhalten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt (gerichtlich und außergerichtlich) hunderte Anleger, die in den Fonds SEB Immoinvest und andere offene Immobilienfonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SEB Immoinvest

 

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