IVG EuroSelect 14 The Gherkin: Wann können Kunden der Deutschen Bank oder der Commerzbank Schadensersatz fordern?

IVG EuroSelect 14 The Gherkin: Wann können Kunden der Deutschen Bank oder der Commerzbank Schadensersatz fordern?
28.01.2013984 Mal gelesen
Der Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 TheGherkin bescherte den Anlegern wegen des Verstoßes gegen die Loan-to-value-Klausel bereits ausgefallene Ausschüttungen. Welche Rechte können Anleger geltend machen?

Der Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 TheGherkin hatte in den vergangenen Monaten immer wieder mit den Krediten zu kämpfen. Ein immer wieder kehrendes Thema ist dabei die Loan-to-value-Klausel, die für anhaltende Probleme sorgt. Da der Wert der Schweizer-Franken-Kredite des Fonds den Wert der Beteiligung an der Londoner Immobilie "The Gherkin" um über 105 % übersteigt, wird die Loan-to-value-Klausel verstoßen. Dies führte zu  intensiven Verhandlungen des Mangements des Fonds IVG EuroSelect 14 TheGherkin mit den Banken wegen möglicher Sanktionen.

 

Die Wechselkursrisiken, welche ihre Fortsetzung in der Problematik der Loan-to-value-Klausel finden, sind eines der Risiken, welche dem Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 TheGherkin innewohnen. Doch nicht jedem Kunden der Commerzbank oder der Deutschen Bank, welche den Fonds ihren Kunden empfahlen, wurde vor der Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds erläutert, wie ein solcher Fonds funktioniert und welche Risiken bestehen. Zu den Risiken gehört unter anderem ein Verlustrisiko, da geschlossene Immobilienfonds Unternehmen sind, welche sich auf dem Markt bewähren müssen. Obwohl Immobilien Sicherheit verheißen, ist der IVG EuroSelect 14 TheGherkin keine sichere Kapitalanlage und auch nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet.

 

Was muss eine ordnungsgemäße Anlageberatung leisten?

 

Wurden Anleger nicht hierüber aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zum einen die Wünsche eines Anlegers berücksichtigen - sei es Altersvorsorge oder die Sicherheit des eingesetzten Geldes. Zum anderen muss den Anlegern aber auch ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermittelt werden. Die höchsten Gerichte fassen diese Anforderungen unter dem Stichwort "anleger- und anlagegerechte Beratung" zusammen. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des IVG EuroSelect 14 TheGherkin bestehen.

 

Anleger des Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 TheGherkin, die das Gefühl haben, dass bei ihrem Beratungsgespräch sie nicht über die Risiken ihre Kapitalanlage informiert wurden, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger des Immobilienfonds, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Kunden der Commerzbank und der Deutschen Bank, die in den IVG EuroSelect 14 TheGherkin oder andere IVG Immobilienfonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite IVG Immobilienfonds

Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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