DWS ImmoFlex Vermögensmandat befindet sich 2013 in der Abwicklung

DWS ImmoFlex Vermögensmandat befindet sich 2013 in der Abwicklung
28.01.2013654 Mal gelesen
Nachdem das Aus des DWS ImmoFlex Vermögensverwaltungsfonds im November 2012 kam, wird das Jahr 2013 im Zeichen der Abwicklung stehen. Welche rechtlichen Alternativen gibt es für Anleger, die nicht an der Abwicklung teilnehmen möchten?

Der DWS ImmoFlex Vermögensverwaltungsfonds ist einer jener Fonds, die unter der Krise der offenen Immobilienfonds zu leiden hatten und die Anteilsrücknahme aussetzten. Da die Perspektiven für eine erfolgreiche Wiedereröffnung des DWS ImmoFlex Vermögensmandat nicht gegeben waren, zog das Management Ende November 2012 den Schlussstrich unter die Schließung und kündigte die Auflösung des Fonds an. Das letzte Kapitel in der Geschichte des Fonds wird die Abwicklung sein, welche bis April 2015 dauern soll. In deren Rahmen werden halbjährlich die verfügbaren Abwicklungserlöse an die Anleger ausgezahlt. Die erste Auszahlung des DWS ImmoFlex Vermögensmandat ist im zweiten Quartal 2013 anberaumt.

 

Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat, die nicht an der Abwicklung teilnehmen möchten, können Alternativen ins Auge fassen. Die Anteile des Dachfonds (ISIN: DE000DWS0N09; WKN: DWS0N0) können nach wie vor an der Börse verkauft werden, allerdings muss neben Verkaufsgebühren derzeit auch der Kurs und dessen Entwickung einkalkuliert werden. Eine Alternative zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Beteiligung am DWS ImmoFlex Vermögensmandat durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann geklärt werden, ob die Anleger sich von ihren Anteilen am DWS ImmoFlex Vermögensmandat trennen können und im Gegenzug Schadensersatzansprüche geltend machen können.

 

Eine Schadensersatzforderung gegen Banken oder Anlageberater kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung falsch beraten wurden. Vor der Investition mussten die Anleger beispielsweise über die verschiedenen Risiken, die einem Dachfonds innewohnen, aufgeklärt wurden. Zu diesen Risiken gehörte die Möglichkeit, dass der Fonds unbefristet schließen und auch aufgelöst werden kann. Daher war der DWS ImmoFlex Vermögensmandat auch nicht für Anleger geeignet, die jederzeit über ihr Geld verfügen wollen. Des Weiteren musste Anlegern ein Prospekt, in dem der DWS ImmoFlex Vermögensmandat detailliert beschrieben wird, übergeben werden.

 

Passierten bei der Anlageberatung Fehler, bestehen für die Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat Chancen, dass sie Schadensersatz verlangen können. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät bereits Anleger, die beispielsweise auf Empfehlung der Deutschen Vermögensberatung in den Fonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite DWS ImmoFlex Vermögensmandat

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de