Santander Kapitalprotekt P: Welche Alternativen zu weiterem Abwarten gibt es für die Anleger?

Santander Kapitalprotekt P: Welche Alternativen zu weiterem Abwarten gibt es für die Anleger?
25.01.2013325 Mal gelesen
Die Frage, ob und wann der Fonds Santander Kapitalprotekt P wieder öffnen wird, ist auch gut ein Jahr nach der Schließung ohne Antwort.

Mehr als ein Jahr nachdem der Santander Kapitalprotekt P geschlossen wurde, ist nach wie vor offen, ob und wann der Fonds wieder öffnen wird. Was die Hoffnung auf eine baldige Öffnung schmälert, ist die Tatsache, dass die meisten der offenen Immobilienfonds, in welche der Fonds Santander Kapitalprotekt P investierte, sich in langwierigen Liquidationen befinden.

 

Was können Anleger des Santander Kapitalprotekt P unternehmen, die nicht länger auf eine Wiederaufnahme hoffen möchten? Sie können zum Beispiel mögliche rechtlichen Ansprüche von einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, um klären zu lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Ansatzpunkte hier für können sich aus dem Anlageberatungsgespräch ergeben.

 

Anleger mussten vor der Investition über Chancen und Risiken informiert werden

 

Zu den verschiedenen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung gehört zum Beispiel, dass Anleger darüber informiert wurden, dass der Santander Kapitalprotekt P - wie geschehen - unbefristet geschlossen werden kann. Es können auch noch weitere Defizite vorliegen, da sich Berater nicht darauf beschränken durften, Vorteile des Santander Kapitalprotekt P zu schildern. Sie mussten auch über die Risiken aufklären.

 

Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Und ihnen musste rechtzeitig der Verkaufsprospekt des Santander Kapitalprotekt P übergeben werden. Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht weiter auf die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Anleger des Santander Kapitalprotekt P, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Ausschlaggebend für die Erfolgschancen ist das individuelle Beratungsgespräch.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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