Zahlreichen Bankkunden wurden Lebensversicherungsfonds als empfehlenswerte Kapitalanlagen vorgestellt. Auch dem Kunden einer Sparkasse wurde der Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VI Deutschland als gute und sichere Investition empfohlen. Da die tatsächliche Entwicklung des Fond HSC Optivita VI Deutschland sind von den Anpreisungen des Anlageberatungsgesprächs unterschied, fordert der Sparkassen-Kunde Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung. Daher ist das fragliche Anlageberatungsgespräch zum Gegenstand einer Klage geworden, die die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen demnächst bei Gericht einreichen wird.
Fehler bei Anlageberatung lösen Schadensersatzanspruch aus
Das Gericht wird über die Frage entscheiden müssen, ob die Anlageberatung durch die Sparkasse ordnungsgemäß ablief oder ob Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung gegeben sind. Grob umrissen hat eine ordnungsgemäße Anlageberatung zwei Stufen. Zunächst müssen die die Wünsche des Kunden erfragt werden. Anhand dieser konkreten Wünschen und Ziele soll von den Beratern eine passende Kapitalanlage ausgewählt werden. Anschließen soll die ausgewählte Kapitalanlage vorgestellt werden. Dabei dürfen die Risiken nicht ausgespart werden, da der Anleger ein realistisches Bild von der Kapitalanlage erhalten soll.
Dass dem HSC Optivita VI Deutschland Risiken innewohnen, ergibt sich aus dessen unternehmerischer Natur. Lebensversicherungsfonds sind Unternehmensbeteiligungen, die von wirtschaftlichem Erfolg abhängig sind. Dementsprechend bestehen bei Lebensversicherungsfonds wie dem HSC Optivita VI Deutschland Verlustrisiken. Diese Risiken sind jedoch nicht mit dem Konzept einer (nominal)sicheren Kapitalanlage zu vereinbaren. Dass die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds nicht reibungslos verläuft, zeigen die ausfallenden Ausschüttungen, die immer weiter hinter den Plan zurückfallen.
Auch Klagen wegen anderer HSC Optivita-Lebensversicherungsfonds werden erhoben
Wegen der mangelnden Aufklärung über solche und ähnliche Risiken klagt der Kunde der Sparkasse auf Schadensersatz. Die Klage hinsichtlich des HSC Optivita VI Deutschland ist nicht der einzige Prozess, welchen die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wegen eines Lebensversicherungsfonds derzeit führt. Es wurde und wird wegen weiterer HSC Optivita-Fonds und anderer Lebensversicherungsfonds Klage eingereicht für Anleger, die von ihrer Bank oder Sparkasse falsch beraten wurden.
Weitere Informationen:
Infoseite Lebensversicherungsfonds
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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