DEGI Europa zahlt fünfte Liquidations-Ausschüttung aus

DEGI Europa zahlt fünfte Liquidations-Ausschüttung aus
24.01.2013583 Mal gelesen
Der aufgelöste offene Immobilienfonds DEGI Europa nimmt die fünfte Ausschüttung vor.

Am 25.01.2013 schüttet der offene Immobilienfonds DEGI Europa 0,60 Euro je Anteil an die Anleger aus. Es handelt sich um die fünfte Auszahlung seitdem der Fonds im September 2010 aufgelöst wurde - der Termin der nächsten Ausschüttung ist auf Juli 2013 angesetzt. Bei der Ausschüttung, die der jetzigen im Juli 2012 voranging, hatten die Anleger des DEGI Europa über das Doppelte bekommen (1,55 Euro je Anteil).

 

Welche Möglichkeiten stehen Anlegern, die von der Höhe dieser Ausschüttung enttäuscht sind, offen? Die Anteile am DEGI Europa können weiterhin an der Börse verkauft werden, aber der Börsenkurs bewegt sich aktuell etwa bei der Hälfte des Anteilswerts. Angesichts des niedrigen Kurses und der anfallenden Verkaufsgebühren, dürfte ein Börsenverkauf für trennungswillige Anleger des DEGI Europa nicht die erste Wahl sein. Eine Alternative hierzu ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

 

Ein Fachanwalt kann prüfen, ob die Anlageberatung vor der Investition in den DEGI Europa in Ordnung war, oder ob - wie so oft - Fehler passierten. Gerade Anleger, die eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer Beratung, in der solche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI Europa investierten, sollten sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wenden.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt hunderte Anleger offener Immobilienfonds - auch viele Anleger des DEGI Europa -  und hat dementsprechend reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet. Anleger des DEGI Europa, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Anleger sollten allerdings beachten, dass Ansprüche verjähren können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite DEGI Europa

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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