HSC Optivita UK II: Klage eines Anlegers gegen Sparkasse wegen falscher Anlageberatung

HSC Optivita UK II: Klage eines Anlegers gegen Sparkasse wegen falscher Anlageberatung
21.01.2013471 Mal gelesen
War die Beratung durch eine Sparkasse, die einem Anleger den Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK II empfahl, fehlerhaft? Dies wird ein Gericht klären müssen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wird für einen Anleger des Fonds eine Schadensersatzklage erheben.

War die Beratung ordnungsgemäß oder wurde einem Sparkassen-Kunden fälschlicherweise der Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK II empfohlen? Mit dieser Frage wird sich in Kürze ein Gericht auseinandersetzen müssen. Da die Anlageberatung durch eine in Baden-Württemberg beheimatete Sparkasse nach Einschätzung der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen falsch war, wird für den betroffenen Anleger eine Schadensersatzklage bei Gericht eingereicht.  

 

Die zentrale Frage des Prozesses wird die Frage sein, ob die Anlageberatung durch die Sparkasse ordnungsgemäß ablief oder ob Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung gegeben sind. Grob umrissen hat eine ordnungsgemäße Anlageberatung zwei Stufen. Zunächst müssen die die Wünsche des Kunden erfragt werden. Anhand dieser konkreten Wünschen und Ziele soll von den Beratern eine passende Kapitalanlage ausgewählt werden. Anschließen soll die ausgewählte Kapitalanlage vorgestellt werden. Dabei dürfen die Risiken nicht ausgespart werden, da der Anleger ein realistisches Bild von der Kapitalanlage erhalten soll.

 

Dass dem HSC Optivita UK II Risiken innewohnen, ergibt sich aus dessen unternehmerischer Natur. Lebensversicherungsfonds sind Unternehmensbeteiligungen, die von wirtschaftlichem Erfolg abhängig sind. Dementsprechend bestehen bei Lebensversicherungsfonds wie dem HSC Optivita UK II Verlustrisiken. Diese Risiken sind jedoch nicht mit dem Konzept einer (nominal)sicheren Kapitalanlage zu vereinbaren. Zudem unterscheiden sich deutsche von britischen Lebensversicherungen.

 

Auch Klage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen für Anleger anderer HSC Optivita-Fonds gehen an Gericht

 

Wegen der mangelnden Aufklärung über solche Risiken und Ähnliches klagt der Kunde der Sparkasse auf Schadensersatz. Die Klage hinsichtlich des HSC Optivita UK II ist eine von verschiedenen Klagen, die die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wegen eines Lebensversicherungsfonds für Anleger einreicht(e). Es wurde und wird wegen weiterer HSC Optivita-Fonds und anderer Lebensversicherungsfonds für Anleger prozessiert, die von ihrer Bank oder Sparkasse falsch beraten wurden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite HSC Optivita Fonds

Infoseite Lebensversicherungsfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de