DWS ImmoFlex Vermögensmandat: 2013 in der Liquidation

DWS ImmoFlex Vermögensmandat: 2013 in der Liquidation
17.01.2013342 Mal gelesen
Das Jahr 2013 wird bei dem Dachfonds DWS ImmoFlex im Zeichen der Auflösung und Abwicklung stehen. Welche Rechte und Ansprüche können Anleger geltend machen? In welchen Fällen steht Anlegern ein Anspruch auf Schadensersatz zu?

Ende November 2012 wurde bekannt gegeben, dass der Dachfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat aufgelöst wird. Es gebe laut Fondsmanagement keine Perspektive für eine erfolgreiche Wiedereröffnung des DWS ImmoFlex Vermögensmandat. Diese Einschätzung ist wohl darauf zurückzuführen, dass acht der neun Zielfonds sich bereits in der Liquidation befinden. Am 21.11.2012 gab auch der letzte der Zielfonds dessen Aus bekannt: Auch der DEGI German Business wird aufgelöst und abgewickelt. Die Fondsverwaltung musste "der Tatsache ins Auge sehen, dass dadurch eine dauerhafte Wiedereröffnung des DWS ImmoFlex ausgeschlossen ist"

 

Die Verwaltung des Dachfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat wird zum 02.10.2013 gekündigt. Die Abwicklung ist bis April 2015 anberaumt, in deren Rahmen sollen halbjährlich die verfügbaren Abwicklungserlöse an die Anleger ausgekehrt werden. Eine erste Ausschüttung wird für das zweite Quartal 2013 in Aussicht gestellt. Eine erfreuliche Entwicklung für die Anleger ist die reduzierte Verwaltungsgebühr.

 

Was können Anleger, die sich nicht auf die Abwicklung einlassen möchten, unternehmen?

 

Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat, die nicht an der Abwicklung teilnehmen möchten, können Alternativen ins Auge fassen. Die Anteile des Dachfonds (ISIN: DE000DWS0N09; WKN: DWS0N0) können nach wie vor an der Börse verkauft werden, allerdings muss neben Verkaufsgebühren derzeit auch der Kurs und dessen Entwickung einkalkuliert werden. Eine Alternative zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Beteiligung am DWS ImmoFlex Vermögensmandat durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann geklärt werden, ob die Anleger sich von ihren Anteilen am DWS ImmoFlex Vermögensmandat trennen können und im Gegenzug Schadensersatzansprüche geltend machen können.

 

Eine Schadensersatzforderung gegen Banken oder Anlageberater kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung falsch beraten wurden. Vor der Investition mussten die Anleger beispielsweise über die verschiedenen Risiken, die einem Dachfonds innewohnen, aufgeklärt wurden. Zu diesen Risiken gehörte die Möglichkeit, dass der Fonds unbefristet schließen und auch aufgelöst werden kann. Daher war der DWS ImmoFlex Vermögensmandat auch nicht für Anleger geeignet, die jederzeit über ihr Geld verfügen wollen. Des Weiteren musste Anlegern ein Prospekt, in dem der DWS ImmoFlex Vermögensmandat detailliert beschrieben wird, übergeben werden.

 

Passierten bei der Anlageberatung Fehler, bestehen für die Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat Chancen, dass sie Schadensersatz verlangen können. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite DWS ImmoFlex Vermögensmandat

 

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