AXA Immoselect: Was erwartet die Anleger im Jahr 2013?

AXA Immoselect: Was erwartet die Anleger im Jahr 2013?
17.01.2013769 Mal gelesen
Was erwartet die Anleger des aufgelösten AXA Immoselect im Jahr 2013? Und welche Alternativen gibt es für Anleger, falls sich die Ausschüttungen erneut auf sich warten lassen?

Als aus dem Jahr 2012 das Jahr 2013 wurde, war dies bereits der zweite Jahreswechsel, seitdem der offene Immobilienfonds AXA Immoselect aufgelöst wurde. Bislang konnten die Anleger aber erst eine Ausschüttung verbuchen: Im Dezember 2012 erhielten sie 1,55 Euro je Anteil. Der erste Auszahlungstermin im April 2012 ist ausgefallen. Wie es um die künftigen Auszahlungstermine bestellt ist, kann nur abgewartet werden. Der nächste reguläre Termin ist im April 2013.

 

Angesichts des bisherigen Verlaufs der Abwicklung des AXA Immoselect fragten sich Anleger, welche Alternativen es gibt. Dutzende Anleger haben sich bereits an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen gewandt, um ihre Kapitalanlage einer rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen. Zu den immer wieder erfolgversprechenden Ansatzpunkten für Anleger des AXA Immoselect gehören Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung. Was muss eine ordnungsgemäße Anlageberatung leisten?

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss sich an den Wünsche und Ziele des Anlegers orientieren. Anhand dieser Vorgaben mussten die Berater eine Kapitalanlage auswählen und einem zweiten Schritt die Kunden über die Funktionsweise und die Risiken informieren. Beispielsweise musste auf das Risiko hingewiesen werden, dass der AXA Immoselect - wie geschehen - geschlossen werden kann und auch aufgelöst werden kann.

 

Anleger, die befürchten, dass ihr Beratungsgespräch Fehler und Defizite aufwies, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob und wie erfolgreich sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wie es um die konkreten Erfolgschancen bestellt ist, können spezialisiert Anwälte anhand des konkreten Anlageberatungsgesprächs ermitteln.

 

Weitere Informationen:

Infoseite AXA Immoselect

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

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