CS Euroreal und die Abwicklung: Wie geht es 2013 weiter?

CS Euroreal und die Abwicklung: Wie geht es 2013 weiter?
17.01.2013901 Mal gelesen
Die ersten 6 Monate seit der Auflösung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal sind vorüber. Wie geht es im Jahr 2013 weiter? Welche Alternativen zur Liquidation gibt es? Können Anleger Schadensersatz geltend machen?

Das erste halben Jahr seit der Auflösung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal ist vorüber. Es brachte den Anlegern zwei Ausschüttungen ein, zuletzt jene im Dezember 2012. Da der CS Euroreal alle sechs Monate einen Ausschüttungstermin hat, wird das Jahr 2013 den Anlegern wieder lange Wartezeiten auf die künftigen Ausschüttungen bescheren. Insofern wird es auch keine Änderung bis zum Ende der Liquidationsphase im Jahr 2017 geben. Und bei jeder Ausschüttung wird im Vorfeld die Frage auftauchen, welchen Betrag der offene Immobilienfonds auszahlen wird. Kurz gesagt: Der weitere Verlauf der Abwicklung des CS Euroreal ist noch offen - einzig und allein die Wartezeiten für die Anleger stehen fest.

 

Welche Möglichkeiten für Anleger gibt es außerhalb der Abwicklung?

 

Was können Anleger tun, wenn die jetzige und vielleicht auch künftige Ausschüttung nicht ihren Erwartungen entspricht? Welche Möglichkeiten gibt es außerhalb der Liquidation? Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, wenn sich Anleger von ihren Anteilen am CS Euroreal trennen möchten. Neben den "wirtschaftlichen" Möglichkeiten wie dem Börsenverkauf gibt es auch rechtliche Handlungsalternativen für Anleger.

 

Das Endergebnis der Abwicklung wird erst in Jahren feststehen.  Es sind jedoch die vorherigen Ereignisse rund um den CS Euroreal, wegen derer sich nicht wenige Anleger des CS Euroreal die Frage stellen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Dutzende Anleger dieses offenen Immobilienfonds. Da es bei diesen Anlegern zu Falschberatungen kam, wurden bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal bei Gericht eingereicht.

 

So wurde beispielsweise nicht allen Anlegern vor der Investition in den CS Euroreal erklärt, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen können und sogar - wie geschehen - aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Auch erhielt nicht jeder Anleger rechtzeitig einen Verkaufsprospekt. Anleger müssen beachten, dass Ansprüche innerhalb recht kurzer Fristen verjähren können - einer möglichen Verjährung kann jedoch Einhalt geboten werden.

 

Offene Frage gibt es jedoch nicht nur im Zusammenhang mit der individuellen Anlegerberatung. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft können sich Anleger des CS Euroreal zusammenschließen. Hierbei geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de