WGF Interessengemeinschaft für Anleger wächst weiter

WGF Interessengemeinschaft für Anleger wächst weiter
11.01.2013405 Mal gelesen
Interessengemeinschaft für WGF Anleger wächst nach wie vor. Anleger, die bei ihrer Investition beraten wurden, können auch Schadensersatzansprüche überprüfen lassen.

Die vom Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll gegründete Interessengemeinschaft für WGF AG-Anleger stößt auf große Resonanz. Auch noch gut vier Wochen nach der Bekanntgabe, dass die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG insolvent ist, melden sich täglich weitere Anleger bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, um sich der Interessengemeinschaft anzuschließen. Da die Anleger oftmals viele Frage rund um das Thema WGF AG haben, wurde ein Katalog der häufigsten Frage und Antworten erstellt. Dieser befindet sich auf der Internetseite der Interessengemeinschaft.

 

Zusätzlich zu der Teilnahme an der Anlegergemeinschaft können die Anleger auch überprüfen lassen,  ob sie Schadensersatzansprüche gegenüber anderen Stellen erfolgreich geltend machen können. In Frage kommen hier beispielsweise Ansprüche wegen falscher Anlageberatung gegenüber der beratenden Bank. Die Anlageberatung soll das Fundament einer informierten Entscheidung des Anlegers bilden und muss daher ein zutreffendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage zeichnen.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.

 

Anleger der WGF AG, die der Anlegergemeinschaft beitreten möchten, finden auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de weitere Informationen.

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.wgf-interessengemeinschaft.de