Mehr Rendite, höheres Risiko

Mehr Rendite, höheres Risiko
07.01.2013278 Mal gelesen
Die Bundesbürger legen ihr Kapital am liebsten in Festgeld und Tagesgeld an, gefolgt von Fondsanteilen. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aus Wiesbaden: "Wer eine höhere Rendite möchte, muss sich auch über ein höheres Risiko im Klaren sein."

"Immobilien und Gold -  das scheint sich nie zu ändern!" Fachanawalt Joachim-Cäsar-Preller aus Wiesbaden ist wieder mal verwundert, wie unkreativ sich letztendlich eine nationale Anlagestrategie minimieren lässt. Auch wenn der aktuelle Aktienindex konstant zulegt, stehen Aktien derzeit nicht auf der favorisierten Wunschliste deutscher Kapitalanleger. Festgeld und Tagesgeld sind erste Wahl, wenn es um Kapitalsicherung und Kapitalsteigerung geht, gefolgt von Fondsanteilen, das hat auch eine Umfrage im Auftrag des privaten Bankenverbandes ergeben, die jetzt im Handelsblatt veröffentlicht wurde.

Als Anlageprodukt des Jahres 2012 stabilisierten sich Festgeldlösungen, vor Tagesgeld und Fondsanteilen. Für Cäsar-Preller ist es aber sehr interessant, dass ein großer Teil der in alternative Strategien investierenden Anleger offensichtlich bereit ist, für die Aussicht auf mehr Rendite auch ein höheres Risiko zu tragen.

Dabei ist und bleibt Deutschland ein Land zögerlichen Aktienengagements. Cäsar-Preller: "Hier ist noch viel Luft, zum Beispiel investiert der Amerikaner viel mehr in Aktien als ein Deutscher Kapitalanleger." Für den Wiesbadener ist die Entwicklung aus Sicht eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht interessant, denn mehr Risiko bedeutet auch oft mehr Verlust: "Kapitalanleger sollten bis hin zum Totalausfall Risiken bedenken und im Beratungsgespräch darauf achten, dass diesbezügliche Fragen auch konkret und nachvollziehbar beantwortet werden. Sein Tipp: "Dokumentieren Sie jeden Schritt bei der Anbahnung und Betreuung Ihrer Kapitalanlage!" Nur so könne bei Streitigkeiten bis hin zur Schadensersatzklage auch wirklich nachgewiesen werden, ob ein Falschberatungsvorwurf gerechtfertigt ist.

 

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