WGF AG: Interessengemeinschaft für Anleger des insolventen Unternehmens

WGF AG: Interessengemeinschaft für Anleger des insolventen Unternehmens
04.01.2013345 Mal gelesen
Die vom Fachanwalt Dr. Ralf Stoll gegründete Interessengemeinschaft für Anleger der WGF Genussrechte und WGF Hypothekenanleihen erfreut sich großen Zuspruchs.

Die Insolvenz der WGF AG war für die Anleger, die in die Finanzprodukte des Unternehmens investierten, der Paukenschlag im Dezember 2012. Viele Anleger fragen sich, was das Insolvenzverfahren für sie bereithalten wird und was sie unternehmen können. Bislang meldeten sich über 600 Betroffene bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Die WGF Interessengemeinschaft wächst daher täglich.

Wichtige Fragen werden hier beantwortet:

WGF Fragen und Antworten

 

Die gute Nachricht für die Anleger ist, dass sie in einem Insolvenzverfahren nicht schutz- und rechtelos sind. Ein Recht, das den Anlegern zusteht, ist das Recht, auf der kommenden Gläubigerversammlung einen Gläubigerausschluss einsetzen zu können. Ein Gläubigerausschuss überwacht, assistiert und kontrolliert die Geschäftsführung eines insolventen Unternehmens. Je mehr Anleger sich zusammenschließen, desto effektiver und besser das Ziel erreicht, einen Gläubigerausschluss einzusetzen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wurde bereits von über 600 Anleger verschiedener WGF Anleihen und WGF Genussrechte kontaktiert. Die Interessengemeinschaft wächst rasant.

 

Ein weiteres Thema, mit dem sich die Anleger der WGF Anleihen zum Beginn des Jahres 2013 auseinandersetzen können bzw. müssen, sind Kaufangebote für die Anleihen. Den Anlegern wird angeboten, für einen bestimmten Bruchteil des Nennwerts der Anleihen diese verkaufen zu können. Diese Angebote werden beispielsweise von Banken weitergeleitet, bei welchen Anleger die Anleihen im Depot haben. Der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen liegen "Abfindungsangebote" für die Anleihen WGFH04 und WGFH06 vor.

 

Ob die Anleger ihre Anleihen verkaufen oder behalten, ist deren eigene Entscheidung. Jedoch empfiehlt es sich, die Entscheidung genau zu durchdenken. Zwar kann die Insolvenz der WGF AG dramatische finanzielle Konsequenzen für die Anleihen haben, jedoch sind diese Folgen nicht zwangsläufig. Verluste sind für die Anleger der verschiedenen WGF Anleihen nicht ausgeschlossen - aber es tritt auch kein automatischer Totalverlust ein. Die Fristen und Kontingentierung, die in manchen Angeboten enthalten sind, sollten jedenfalls nicht zu übereilten Beschlüssen führen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft WGF AG

 

Sie können sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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