SEB Immoinvest: Tag der Ausschüttung Dezember 2012 ist da

SEB Immoinvest: Tag der Ausschüttung Dezember 2012 ist da
28.12.2012921 Mal gelesen
Die Höhe der zweiten Ausschüttung des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest bleibt deutlich hinter jenem der ersten Ausschüttung zurück. Heute, am 28.12.2012 wird 1,24 Euro je Anteil an die Anleger überwiesen.

Der Tag der zweiten Ausschüttung des aufgelösten offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest ist da. Am 28.12.2012 wird 1,24 Euro je Anteil an die Anleger überwiesen. Das Geld soll in den kommenden Tagen bei den Anlegern eintreffen. Die Höhe dieser Ausschüttung beträgt etwa 1/9 der ersten, sehr üppigen Ausschüttung des SEB Immoinvest. Dass der eine oder andere Anleger angesichts der ersten Auszahlung vielleicht auf mehr gehofft hatte, steht auf einem anderen Blatt.

 

Dass mit einer deutlich niedrigeren Auszahlung gerechnet werden musste, wird im aktuellen Fondskommentar Dezember 2012 nochmals unterstrichen: "Wie erwartet, bleibt die Ausschüttung im Dezember deutlich hinter der ersten Auszahlung im Juni diesen Jahres zurück." Ähnliches war bereits dem ersten Fondskommentar des SEB Immoinvest unmittelbar nach der ersten Ausschüttung zu entnehmen.

 

Entsprechen diese und vielleicht auch kommende Ausschüttungen nicht den Erwartungen der Anleger, kann sich für Anleger die die Frage stellen, welche Optionen es außerhalb der Liquidation gibt. Neben den "wirtschaftlichen" Möglichkeiten wie dem Börsenverkauf gibt es auch rechtliche Handlungsalternativen für Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung suchen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene rechtliche Möglichkeiten aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Verschiedene Gerichte sprachen bereits Anlegern, die in offene Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest investierten, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu.

 

Bereits Schadensersatzklagen für Anleger bei Gericht eingereicht

 

Die Gerichte erblickten beispielsweise in der mangelnden Risikoaufklärung durch die Berater eine falsche Beratung der Anleger; zum Beispiel mussten Anleger vor der Investition über die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden. Ein weiterer Schwachpunkt vieler Beratungen war die versäumte Aufklärung über Provisionen. Zudem mussten Anleger über weitere Risiken sowie die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt werden.

 

 Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da bei vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Anleger, die wissen  möchten, wie gut ihre individuellen Chancen stehen, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu bekommen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest


Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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